Sicherungsverwahrte kommen vorerst nicht frei
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in zwei Verfahren über die Fortdauer der Unterbringung von zwei 58 Jahre und 60 Jahre alten Männern zu entscheiden, die sich im Vollzug der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Diez befinden. Der 1. Strafsenat und der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz haben die Verfahren dem Bundesgerichtshof vorgelegt, weil es der abschließenden Klärung bedarf, ob die Untergebrachten aufgrund…WeiterlesenWasserschäden an eingelagerten Kunstwerken des Mieters
Ein Mieter, der einen Kellerraum zur Einlagerung von eigenen Kunstwerken gemietet hat, kann vom Vermieter nicht ohne weiteres Schadensersatz verlangen, wenn die Werke infolge eines Wasserrohrbruchs beschädigt werden. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Berufungsverfahren entschieden.WeiterlesenDer Kläger – ein freischaffender Künstler – mietete von der beklagten Vermieterin einen Lagerraum im Keller eines Anwesens im Landkreis…
Kein Aufschub im Koblenzer Vergabeverfahren zum Hochwasserschutz
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Vergabeverfahren der Stadt Koblenz zum Hochwasserschutz zwei Anträge von Bietern auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihres Rechtsmittels zurückgewiesen. Das Vergabeverfahren der Stadt Koblenz kann damit seinen Fortgang nehmen, auch wenn eine abschließende gerichtliche Entscheidung noch aussteht.WeiterlesenDie Stadt Koblenz will den Hochwasserschutz für die Stadtteile Lützel, Neuendorf und…
Partnerschaft mit Obergerichten in Bulgarien vertieft
WeiterlesenIn der Zeit vom 27. September 2010 bis 30. September 2010 hat eine von den Gerichtspräsidenten angeführte Delegation der Appellationsgerichte in Plovdiv und Veliko Tarnovo (Republik Bulgarien) das Oberlandesgericht Koblenz besucht. Der Besuch fannd im Rahmen der seit März 2009 mit beiden bulgarischen Gerichten bestehenden Gerichtspartnerschaften statt. Gegenstand des diesmaligen Treffens waren ein Erfahrungsaustausch und ein…
Bauherr muss bei Kündigung eines Hausbauvertrags zahlen
Der Anbieter eines Ausbauhauses kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall der Kündigung durch den Kunden eine Vergütungspauschale in Höhe von 15 % des Baupreises für seine entstandenen Aufwendungen und entgangenen Gewinn festlegen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.WeiterlesenDie Klägerin, ein Unternehmen aus dem Hunsrück, schloss im August 2007 mit den Beklagten aus dem Raum Daun einen Vertrag über die…