Justizfachwirtin/Justizfachwirt
Im Falle der Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden die Bewerberinnen und Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.
Spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die Prüfung bestanden ist, endet das Beamtenverhältnis. Ein Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe besteht nicht.
Jedoch können erfolgreich geprüfte Anwärterinnen und Anwärter unter Berücksichtigung des Prüfungsergebnisses und der vorhandenen Stellen damit rechnen, dass sie als Justizsekretärin bzw. Justizsekretär in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden.
Nach erfolgreich abgeleisteter Probezeit können dann die Beamtinnen und Beamten auf Probe in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden.
Einsatzmöglichkeiten bestehen im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz bei den 31 Amtsgerichten des Bezirks, bei den Landgerichten oder den Staatsanwaltschaften in Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier sowie bei dem Oberlandesgericht Koblenz, der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und der Landesjustizkasse Mainz; außerdem bei den Verwaltungsgerichten, Arbeitsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten in Rheinland-Pfalz.
Die Ausbildung gilt bundesweit. Grundsätzlich ist daher auch ein Wechsel in den Justizbereich der anderen Bundesländer oder des Bundes möglich.
Die praktische Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter bei einem Amtsgericht (Ausbildungsabschnitte 1, 3 und 6) wird in der Regel bei einem größeren Amtsgericht in der Nähe des Wohnortes erfolgen.
Die Verwendung der nach der Prüfung übernommenen Beamtinnen und Beamten auf Probe richtet sich nach dem örtlichen Bedarf der Justizbehörden.
Justizsekretärinnen und Justizsekretäre (Besoldungsgruppe A 6) können unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes und im Rahmen der vorhandenen Planstellen mit einer Beförderung nach Besoldungsgruppe A 7 rechnen und später bis zu der Besoldungsgruppen A 9 mit Amtszulage aufsteigen.
Justizfachwirtinnen und -fachwirte können zu der Gerichtsvollzieherlaufbahn zugelassen und nach einer weiteren Ausbildung von 20 Monaten und dem Ablegen der Gerichtsvollzieherprüfung als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher ernannt werden.
Hochqualifizierte Beamtinnen und Beamte haben weiter die Möglichkeit, zum Aufstieg zugelassen zu werden. Nach einer Ausbildung von drei Jahren und nach Ablegen einer Aufstiegsprüfung können sie dann als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger eingesetzt werden.
Besoldung:
Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge nach Maßgabe des Landesbesoldungsgesetzes (§§ 57 bis 62) gewährt. Die Anwärterbezüge betragen zur Zeit 1.321,65 Euro brutto im Monat.
Die Dienstbezüge nach der Laufbahnprüfung bestehen aus dem Grundgehalt (2.651,63 Euro brutto im Monat) und gegebenenfalls dem Familienzuschlag und einer Stellenzulage.
Beamtinnen und Beamte sind nach sozialrechtlichen Vorschriften in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Von den Bruttobezügen werden somit nur die gesetzlichen Steuern einbehalten. In Krankheits- und Pflegefällen wird eine Beihilfe gewährt. Für die von der Beihilfe nicht voll erstatteten Aufwendungen können sich Beamtinnen und Beamte freiwillig auch in einer privaten Krankenversicherung versichern.
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