Terminsvorschau Oberlandesgericht Koblenz:

Schadensersatz wegen Beschädigung des Autos?

Der Kläger begehrt von dem beklagten Land Schadensersatz wegen der behaupteten Beschädigung seines Autos im Zuge von Straßenarbeiten im Frühjahr 2009. Der zuständige Landesbetrieb besserte zu dieser Zeit eine Straße in Selbach-Brunken aus, an der der Kläger sein Fahrzeug geparkt hatte. Da keine Absperrung des betreffenden Straßenabschnitts erfolgte, wurde das Fahrzeug des Klägers durch aufspritzenden Teer verunreinigt. Anfang April führten Mitarbeiter der Straßenmeisterei Reinigungsarbeiten an dem Fahrzeug aus. Der Kläger behauptet nun, bei diesen Reinigungsmaßnahmen sei der Lack seines Fahrzeugs zerkratzt worden und begehrt Schadensersatz in Höhe von etwa 3.000,-- €.

Das Landgericht Koblenz hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Beweisaufnahme habe eine Beschädigung des Fahrzeugs durch die Mitarbeiter des Landes nicht belegt. Der Kläger verfolgt mit der Berufung sein Klagebegehren weiter.

Die Verhandlung ist auf Mittwoch, 9. Februar 2011 um 14:00 Uhr terminiert (Oberlandesgericht Koblenz, Dienstgebäude I, Saal 117).

 

Schäden an Haus durch Kanalarbeiten in Katzenelnbogen?

Der Kläger begehrt als Eigentümer eines Hauses in Katzenelnbogen von der dortigen Verbandsgemeinde und einer hessischen Baufirma den Ersatz von Schäden, die ihm durch Mitte der 90er Jahre durchgeführte Kanalarbeiten entstanden sein sollen. Er ist der Ansicht, die im Auftrag der Verbandsgemeinde durchgeführten Arbeiten hätten den Grundwasserspiegel derart gesenkt, dass sich sein Haus gesetzt habe und erhebliche Risse entstanden seien. Die Schäden seien darauf zurückzuführen, dass bei den Kanalarbeiten keine hinreichenden Trennschürzen bzw. Querriegel eingebaut worden seien, die das Absacken des Grundwassers hätten verhindern sollen. Die Beklagten halten entgegen, die Kanalarbeiten hätten die Schäden am Haus des Klägers nicht verursacht. Vielmehr handele es sich um Altschäden, die auf eine unzureichende Gründung des Hauses zurückzuführen seien.

Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme hatte das Landgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, der Kläger habe nicht bewiesen, dass die Schäden ihre Ursache in den Kanalarbeiten hätten.

Mit der Berufung verfolgt der Kläger sein Klagebegehren im Wesentlichen weiter. Auch der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat bereits eine umfangreiche, sehr komplizierte Beweisaufnahme über Schäden am Haus des Klägers und deren Ursachen durchgeführt und wird im kommenden Termin nochmals einen Sachverständigen anhören.

Der Sachverständige konnte die geplanten und angeblich fachlich ordnungsgemäß eingebauten Querriegel bei seinen Untersuchungen vor Ort – die auch die Öffnung einer Bundesstraße beinhalteten – nicht feststellen.

Die Verhandlung ist auf Mittwoch, 9. Februar 2011 um 14:30 Uhr terminiert (Oberlandesgericht Koblenz, Dienstgebäude I, Saal 117).

Interessierte Vertreterinnen und Vertreter der Medien werden gebeten, ihre Teilnahme bis Mittwoch, 9. Februar 2011, 11:00 Uhr bei der Medienstelle des Oberlandesgerichts Koblenz anzuzeigen. Dies kann telefonisch erfolgen (0261/ 102 – 2547) oder per E-Mail: medienstelle.olg@ko.mjv.rlp.de.

 

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