Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts Koblenz

Die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte richtet sich u.a. nach den Vorschriften des Gerichts­verfassungs­gesetzes (GVG).
Die Oberlandesgerichte sind insbesondere Rechtsmittelgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, ihre Entscheidungen sind in den meisten Fällen nicht mehr weiter anfechtbar.

Das Oberlandesgericht Koblenz entscheidet als Berufungsgericht in allgemeinen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über das Rechtsmittel der Berufung gegen die Urteile der Zivilkammern der Landgerichte seines Bezirks.
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts sind zuständig für die Entscheidung über die Berufungen und Beschwerden gegen die in familienrechtlichen Streitigkeiten und in Kindschaftssachen ergehenden Urteile und Beschlüsse der Amtsgerichte (Familiengerichte) des Oberlandesgerichtsbezirks.
Der als Entschädigungssenat zuständige Zivilsenat des Oberlandesgerichts befindet, ebenfalls auf das Rechtsmittel der Berufung hin, über Urteile des für Entschädigungssachen zuständigen Landgerichts Trier, durch die über Ansprüche von Opfern der Nazi-Diktatur entschieden wurde.
Die beiden Handelssenate des Oberlandesgerichts sind zuständig für die Berufungen gegen die in Handelssachen (z.B. gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, Wettbewerbssachen) ergehenden Urteile der Kammern für Handelssachen der Landgerichte des Oberlandesgerichtsbezirks.
In Strafsachen entscheiden die Strafsenate des Oberlandesgerichts über das Rechtsmittel der Revision gegen die Berufungsurteile der Strafkammern der Landgerichte sowie ferner über die Rechtsbeschwerden gegen die amtsgerichtlichen Urteile in Bußgeldsachen.

Die Zuständigkeit des Kartellsenats des Oberlandesgerichts, der mit kartellrechtlichen Berufungsverfahren und mit Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen befasst ist, ferner die des Senats für Baulandsachen erstrecken sich auch auf den Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken.
Ebenfalls für die Bezirke des Oberlandesgerichts Koblenz und des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken ist bei dem Oberlandesgericht Koblenz der »Anwaltsgerichtshof Rheinland-Pfalz« errichtet.

Der bei dem Oberlandesgericht Koblenz bestehende Staatsschutzsenat ist darüber hinaus auf Grund Staatsvertrages mit dem Saarland auch für dieses zuständig.


Die sachliche Zuständigkeit der einzelnen Senate ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Die Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplans im Internet erfolgt auf freiwilliger Basis als Service-Leistung des Oberlandesgerichts Koblenz. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.

Der Präsident des Oberlandesgerichts nimmt - als Behörde der Landesjustizverwaltung - auch zahlreiche Verwaltungsaufgaben wahr: nicht nur für das Oberlandesgericht selbst, sondern auch für die 4 Landgerichte und 31 Amtsgerichte seines Bezirks. Hierzu gehören insbesondere die Personalverwaltung für die über 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Gerichten (einschließlich der Ausbildung), die Dienst- und Fachaufsicht sowie Angelegenheiten der Ausstattung und Organisation der Gerichte.

Neben den Verwaltungsreferaten ist bei dem Oberlandesgericht Koblenz auch ein IT-Referat gebildet. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen u.a. die IT-Ausstattung der Gerichte und die Organisation von Schulungen. Darüber hinaus sind auch in die Entwicklung, Einführung und Pflege der unterschiedlichen (teils gerichtsspezifischen) IT-Anwendungen und Programmstrukturen eingebunden.

Die Zuständigkeiten der einzelnen Referate ergeben sich aus dem Organigramm der Verwaltung.