Justizfachwirtin/Justizfachwirt
Die praxisbezogene und zugleich theoriegeleitete Ausbildung dauert 26 Monate und erfolgt:
1. | bei einem Amtsgericht | 3 Monate |
2. | Fachtheoretischer Lehrgang I | 3 Monate |
3. | bei einem Amtsgericht | 2 Monate |
4. | Fachtheoretischer Lehrgang II | 2 Monate |
5. | bei einer Staatsanwaltschaft | 3 Monate |
6. | bei einem Amtsgericht | 9 Monate |
7. | Fachtheoretischer Lehrgang III | 2 Monate |
Die Lehrgänge (Nr. 2, 4 und 7) sollen den Anwärterinnen und Anwärtern (so heißen die Auszubildenden im öffentlichen Dienst) die notwendigen theoretischen Kenntnisse sowie die darauf aufbauenden berufspraktischen Fertigkeiten vermitteln. Die fachtheoretischen Lehrgänge I und II sollen die bereits durchlaufene praktische Ausbildung nochmals theoretisch aufarbeiten und die bevorstehende Ausbildung theoretisch vorbereiten. Der fachtheoretische Lehrgang III dient der Wiederholung und Vertiefung des Ausbildungsstoffes.
Die fachtheoretischen Lehrgänge werden zentral im Justizausbildungszentrum in Saarburg durchgeführt.
Die praktische Ausbildung umfasst alle Aufgaben einer Justizfachwirtin bzw. eines Justizfachwirts bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften, einschließlich des aufgabenorientierten Einsatzes der Informationstechnik.
Die praktische Ausbildung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird durch Arbeitsgemeinschaften ergänzt, die einmal wöchentlich stattfinden.
An den fachtheoretischen Lehrgang III schließt sich unmittelbar der schriftliche Teil der Laufbahnprüfung an.