Rechtspflegerin / Rechtspfleger

Die Justizverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz stellt in der Regel zum 1. September eines jeden Jahres Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter ein.

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer

  1. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt. Dazu zählt u. a., dass die Bewerberin oder der Bewerber die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz besitzen muss. Für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist die deutsche Staatsangehörigkeit erforderlich.
  2. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist.
  3. das 40. Lebensjahr, im Fall der Schwerbehinderung das 43. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.
    Die Altersgrenze gilt nicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins und für Fälle, in denen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Bewerbung

Für den Einstellungstermin 1. September 2025 können Sie sich ab sofort bewerben.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger Countdown Bewerbung

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Countdown Bewerbung Rechtspfleger

In Rheinland-Pfalz gibt es als Einstellungsbehörden für das Duale Studium zum Dipl.-Rechtspfleger (FH) (m/w/d) das Oberlandeslandesgericht Koblenz und das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken.
Für Ihre Entscheidung, bei welchem Oberlandesgericht Sie sich bewerben, sollten Sie berücksichtigen, in welchem Bezirk Sie die Studienpraxis absolvieren und nach Ihrem Studium arbeiten wollen.
Der Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz umfasst die Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier; der Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken umfasst die Landgerichtsbezirke Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken.
 

Bewerbungsunterlagen:

Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen:

  • ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf,
  • unbeglaubigte Kopien der Zeugnisse der letzten vier Schulhalbjahre bzw. Zeugnisse und Unterlagen, die den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen,
  • evtl. Zeugnisse über Beschäftigungen und Prüfungen seit der Schulentlassung.


Für den Fall, dass Sie die Bewerbung auf schriftlichem Wege einreichen möchten, ist diese zu richten an den 

Präsidenten des Oberlandesgerichts  
Stresemannstraße 1
56068 Koblenz
 
   

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein.
Ebenso bitten wir von der Einsendung von Originalunterlagen abzusehen, weil die Bewerbungen aus organisatorischen und aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden. Wünschen Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen, ist der Bewerbung ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beizulegen. Ansonsten erfolgt die datenschutzgerechte Vernichtung der vorgelegten Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens.

Bewerbungen per E-Mail sind an die E-Mail-Adresse: bewerbung(at)ko.jm.rlp.de  zu übersenden. In diesem Fall sind die vorgenannten Bewerbungsunterlagen der E-Mail als .pdf-Dateien beizufügen.

Bewerberinnen und Bewerber, die einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein in Anspruch nehmen können, wenden sich bitte zunächst an die zuständige Vormerkstelle.