Aufgaben und Tätigkeitsfeld einer Rechtspflegerin/eines Rechtspflegers
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig.
Sie nehmen die ihnen - auf der Grundlage eines Bundesgesetzes (Rechtspflegergesetz) - übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. D.h. ihre Stellung ist insoweit mit der der Richterinnen und Richter vergleichbar. Auch sie sind bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Ihre Entscheidungen sind ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar.
Diese sachliche Unabhängigkeit unterscheidet die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger von anderen Beamten. Der Aufgabenbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege. Bei den übertragenen Aufgaben handelt es sich im Wesentlichen um ehemals richterliche Geschäfte.
Hervorzuheben sind vor allem folgende Tätigkeiten:
- Entscheidungen in Grundbuchsachen
(z.B. über Anträge auf Eintragung von Eigentumswechseln an Grundstücken und Eigentumswohnungen oder von Hypotheken und Grundschulden zur Kreditsicherung) - Entscheidung über fast alle Eintragungen in Registersachen
(Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Vereinsregister) - Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen
- Aufgaben des Familiengerichts sowie des Betreuungsgerichts, insbesondere
Verpflichtung von Betreuern, Vormündern und Pflegern sowie Überwachung deren Tätigkeit - Aufgaben des Nachlassgerichts,
z.B. Testamentseröffnungen und Erteilung von Erbscheinen - Wahrnehmung der Aufgaben bei den Rechtsantragsstellen der Gerichte:
In den Rechtsantragstellen helfen sie Rechtssuchenden weiter (z.B. durch Aufnahme von Klagen) und erteilen in Fällen der Beratungshilfe, soweit zulässig, kostenlos Rechtsauskünfte - Festsetzung der in Zivil-, Familien- und Strafsachen zu erstattenden Kosten sowie der Rechtsanwaltsvergütung
- Bearbeitung der Insolvenzverfahren nach deren Eröffnung
- Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen, Zwangsverwaltung
- Aufgaben des Vollstreckungsgerichts;
dazu gehören insbesondere der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bei der Pfändung von Forderungen (z.B. Gehalt), aber auch Vollstreckungsschutzverfahren - Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen bei den Staatsanwaltschaften
(einschließlich des Erlasses von Haftbefehlen und Steckbriefen - Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung
(z.B. als Geschäftsleiter eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft)
Im Filmportal BERUFE TV der Bundesagentur für Arbeit finden Sie auch einen Film über den Beruf des Rechtspflegers.