Absolvierung einer "Praktischen Studienzeit nach § 2 Abs. 3 JAG" beim Oberlandesgericht Koblenz
Das Oberlandesgericht Koblenz bietet Studierenden der Rechtswissenschaft die Gelegenheit, im Rahmen einer mindestens dreiwöchigen bis maximal vierwöchigen praktischen Studienzeit (§ 2 Abs. 3 JAG) in einer Gruppe von bis zu zwanzig Studierenden Einblicke in die richterliche Tätigkeit an einem Obergericht zu erlangen.
Damit Sie den größtmöglichen Nutzen aus der praktischen Studienzeit ziehen können, ist es sinnvoll, wenn Sie bereits über erweiterte Kenntnisse des materiellen und prozessualen Rechts verfügen. Es können daher nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens zwei Fachsemester abgeschlossen haben.
Die nächste praktische Studienzeit am Oberlandesgericht Koblenz findet vom 3. bis 28. August 2026 statt.
Alle verfügbaren Praktikumsplätze für diesen Zeitraum sind bereits vergeben.
Gerne setzen wir Sie auf unsere Warteliste. Sollte ein Platz frei werden, informieren wir Sie umgehend und bieten Ihnen die Möglichkeit nachzurücken. Wenn Sie auf die Warteliste aufgenommen werden möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail an poststelle.olg(at)ko.mjv.rlp.de.
Den Zeitraum der nächsten praktischen Studienzeit werden wir hier gegen Ende des Jahres veröffentlichen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Poststelle des Oberlandesgerichts (poststelle.olg(at)ko.jm.rlp.de).
Weitere Informationen zur praktischen Studienzeit erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz.
Hinweis:
Die von Ihnen im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens mitgeteilten personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert und nur für diese Zwecke verwendet. Bei der Speicherung und Verarbeitung der Daten werden die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung beachtet. Näheres zur Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Startseite.
