Geschichte des Oberlandesgerichts
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz wurde am 25. November 1946 errichtet. Es hatte als Obergericht weder in Koblenz noch sonst auf dem Gebiet des späteren Bundeslandes Rheinland-Pfalz einen unmittelbaren Vorgänger. Seine Errichtung ergab sich aus der 1945 erfolgten Teilung des Gebiets der früheren Preußischen Rheinprovinz in einen britisch und einen französisch besetzten Teil. Denn damit verlor das in der britischen Besatzungszone gelegene Oberlandesgericht Köln seine Zuständigkeit für den gesamten südlichen Teil der früheren Rheinprovinz mit den Bezirken der Landgerichte Koblenz und Trier.
Der Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz umfasst die früheren Regierungsbezirke Koblenz und Trier und den rheinhessischen Teil des früheren Regierungsbezirks Rheinhessen-Pfalz. In ihm wohnen über zweieinhalb Millionen Menschen.
Zum Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz gehören die Landgerichte Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier sowie 31 Amtsgerichte.
Eine Kartenskizze des Oberlandesgerichtsbezirks Koblenz finden Sie unter dem Menüpunkt »Gerichte des Bezirks«.