Referendariat: Ihre Ansprechpartner/innen

Sollten Sie weitere Fragen zur juristischen Ausbildung in Rheinland-Pfalz haben, wenden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Referendarabteilung des Oberlandesgerichts Koblenz:

Sachbearbeitung:
0261 102-2654 Herr Rafael Hammes
0261 102-2632 Frau Judith Schaar
0261 102-2626 Frau Lina Jäger

Geschäftsstelle:
0261 102-2515 Frau Karin Schuh
0261 102-2526 Frau Laura Fischer

Hinweis zum Datenschutz:
Die Personendaten der Bewerber werden hier in der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert. Die Daten werden, falls Sie in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden, nach Beendigung der Ausbildung, ansonsten nach Abschluss des Einstellungsverfahrens gelöscht.

Hinweis zum Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
Nach § 12 Abs. 2 und Abs. 5 AGG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, alle Beschäftigten auf die Bestimmungen des AGG hinzuweisen und auf deren Einhaltung hinzuwirken. Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG). Sofern Sie sich im Zusammenhang mit Ihrem Beschäftigungsverhältnis von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt fühlen, haben Sie das Recht, sich zu beschweren (§ 13 Abs. 1 AGG).Als zuständige Beschwerdestelle beim Oberlandesgericht Koblenz sind Herrr Michael Mrohs und Frau Sandra Kneip benannt worden.
Auf den Internet-Informationsseiten des Bundesministeriums der Justiz finden Sie den vollständigen Text des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes.
Außerdem finden Sie auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes die Broschüre "AGG-Wegweiser - Erläuterungen und Beispiele zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz".
 

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