Justizfachwirtin/Justizfachwirt
Die Justizverwaltung Rheinland-Pfalz stellt in der Regel zum 1. August eines jeden Jahres Anwärterinnen und Anwärter für den Beruf der Justizfachwirtin bzw. des Justizfachwirts ein.
Bewerbung
Für den Einstellungstermin 1. August 2025 werden Bewerbungen ab dem 1. September 2024 entgegen genommen.
In Rheinland-Pfalz gibt es als Einstellungsbehörden für die Ausbildung zum Justizfachwirt (m/w/d) das Oberlandeslandesgericht Koblenz und das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken.
Für Ihre Entscheidung, bei welchem Oberlandesgericht Sie sich bewerben, sollten Sie berücksichtigen, in welchem Bezirk Sie die Praxisphase absolvieren und nach Ihrer Ausbildung arbeiten wollen.
Der Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz umfasst die Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier; der Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken umfasst die Landgerichtsbezirke Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken.
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt
- als Bildungsvoraussetzung über
a) den qualifizierten Sekundarabschluss I oder
b) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
c) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlosssene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis verfügt und - Grundkenntnisse in der elektronischen Daten- und Informationsverarbeitung sowie hinreichende Kenntnisse und Fertigkeiten im Tastschreiben besitzt. Der Nachweis über das Tastschreiben kann noch während der Ausbildung vorgelegt werden.
Ihre Bewerbung richten Sie an:
Präsident des Oberlandesgerichts
Stresemannstraße 1
56068 Koblenz
(Bewerbungen um Einstellung in der Pfalz sind dagegen zu richten an:
Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts
Schlossplatz 7
66482 Zweibrücken)
Dem Bewerbungsschreiben ist beizufügen:
- ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
- ggf. Zeugnisse und Nachweise über bisherige Beschäftigungen und Prüfungen.
Von der Einsendung von Originalunterlagen bitten wir abzusehen, da die Bewerbungen aus organisatorischen und aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden.
Bewerbungsmappen sind ebenfalls entbehrlich.
Wird eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist der Bewerbung ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beizulegen.
Ansonsten erfolgt die datenschutzgerechte Vernichtung der vorgelegten Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens.