Herzlich Willkommen beim Oberlandesgericht Koblenz

Anschrift:
Stresemannstraße 1, 56068 Koblenz
Postfach, 56065 Koblenz

Telefon: 0261 102-0
Telefax: 0261 102-2900

E-Mail: poststelle.olg(at)ko.jm.rlp.de
Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen. Beachten Sie hierzu die Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr auf dieser Homepage.

Sprechzeiten / Öffnungszeiten

Mo bis Do: 09-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Fr: 09-13 Uhr
Ansonsten nach Vereinbarung und in Eilfällen.
Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.

Behörden- und Geschäftsleitung

Behördenleiter:
Thomas Henrichs, Präsident des Oberlandesgerichts

Vertreter:
Thomas Grünewald, Vizepräsident des Oberlandesgerichts

Geschäftsleiterin:
Miriam De Vivo

 

Aktuelles

Gut zu wissen

Pressesprecherin:
Corinna Diesel, Richterin am Oberlandesgericht
Telefon: 0261 102-2547
E-Mail: pressestelle.olg(at)ko.jm.rlp.de

Anforderung von Entscheidungen bei:
Petra Wild
Telefon: 0261 102-2561
Telefax: 0261 102-2909
E-Mail: pressestelle.olg(at)ko.jm.rlp.de

Entscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz, die der jeweilige Senat für veröffentlichungswürdig erachtet hat, finden Sie in der Entscheidungsdatenbank der Justiz Rheinland-Pfalz

Bei dem Oberlandesgericht Koblenz ist es möglich, in allen Verfahrensbereichen (Zivil- und Familiensachen, Strafsachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben.

Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine zeitgemäße Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten. Eine Kommunikation mittels einfacher E-Mail ist weiterhin grundsätzlich nicht zulässig.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Oberlandesgericht Koblenz betreibt keine Facebook-Seite. Einträge in inoffiziellen Facebook-Seiten sind nicht autorisiert. 

Der Zugang zu den beiden Gebäuden des Oberlandesgerichts Koblenz ist barrierefrei möglich:
a) zum Dienstgebäude I (Stresemannstraße 1) über den Nebeneingang in der Stresemannstraße: unter dem Torbogen des Dienstgebäudes I,
b) zum Dienstgebäude II (Regierungsstraße 7) über den Nebeneingang am Konrad-Adenauer-Ufer (Rheinufer).
Hilfestellung beim Öffnen der Türen kann mit den dort angebrachten Ruftasten angefordert werden.
Entsprechende Parkmöglichkeiten sind in der Nähe beider Eingänge vorhanden.

Die einzelnen Stockwerke beider Gebäude können mit einem rollstuhlgeeigneten Aufzug erreicht werden. Beide Gebäude sind ebenfalls mit einer behindertengerechten Toilette ausgestattet; diese finden Sie im Dienstgebäude I im Erdgeschoss, im Dienstgebäude II im Untergeschoss.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) über die Datenverarbeitung und Ihre diesbezüglichen Rechte.

Das BDSG findet Anwendung im Bereich der Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Vorrangig im Verhältnis zu diesen allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jedoch fachgesetzliche Regelungen, namentlich die speziellen Verfahrensvorschriften im 8. Buch der Strafprozessordnung (StPO) (§ 500 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO).

Die DS-GVO in Verbindung mit dem LDSG Rheinland-Pfalz erfasst die übrige Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts und die Justizverwaltung.


Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO:

  • Präsident des Oberlandesgerichts Thomas Henrichs
  • Vertreter: Vizepräsident des Oberlandesgerichts Thomas Grünewald
  • Oberlandesgericht Koblenz, Stresemannstraße 1, 56068 Koblenz
  • Telefon 0261 102-0
  • Telefax 0261 102-2900
  • E-Mail: poststelle.olg(at)ko.jm.rlp.de
     

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

  • Richter am Oberlandesgericht Dr. Jan Keppel
  • Oberlandesgericht Koblenz, Stresemannstraße 1, 56068 Koblenz
  • Telefon 0261 102-0
  • Telefax 0261 102-2900
  • E-Mail: poststelle.olg(at)ko.jm.rlp.de
     

Bei der Technik haben wir Hilfe. Die Datenverarbeitung in gerichtlichen Verfahren wird technisch vom Landesbetrieb für Daten und Information (LDI) als Dienstleister betrieben. Die dortige Verarbeitung von Nutzungsdaten erfolgt in unserem Auftrag und nach unseren Vorgaben entsprechend Art. 28 DSGVO.

Für die Verarbeitung Ihrer Daten beim Besuch unserer Homepage wird auf die Datenschutzerklärung des Justizministeriums verwiesen, die Sie über die Fußzeile der Startseite erreichen können.


Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO, §§ 2 Abs. 2, 3, 26 Abs. 1 LDSG, §§ 49, 45 BDSG). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Insolvenzordnung (InsO), Grundbuchordnung (GBO), Personenstandsgesetz (PStG)) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz sowie die Datenschutzgesetze.


Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: 

Stammdaten, 
Kommunikationsdaten, 
Vertragsdaten, 
Forderungsdaten und

Zahlungsinformationen.

Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten, Behörden und Gerichten übermittelt.

 

Empfänger: 
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:

  • Beteiligte des jeweiligen Verfahrens,
  • Gerichte,
  • Gerichtsvollzieher,
  • Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen sowie
  • unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 299 Abs. 2 ZPO) Dritte, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Im Rahmen von Verfahren betreffend die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen und Befreiung von Ehefähigkeitszeugnissen werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:

  • Beteiligte des jeweiligen Verfahrens,
  • Gerichte,
  • Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach Prozessordnungen,
  • unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 13 FamFG) Dritte, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen,
  • Justizverwaltungsbehörden anderer Bundesländer,
  • Bundes- und Landesbehörden (z.B. Auswärtiges Amt, Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland)


Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des „Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens“ (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustG RP) vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustGAusfV) vom 13. August 2008.

 

Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 13 bis 22 DS-GVO i.V.m. §§ 43 bis 46 LDSG bzw. den §§ 55 bis 58 BDSG zu:

  • Information;
  • Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling;
  • Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
  • Löschung Ihrer personenbezogenen Daten;
  • Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
  • Datenübertragbarkeit und
  • Widerspruch.
     

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Art. 77 DS-GVO bzw. § 48 LDSG bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:


Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz

Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.


Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren:
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO und § 20 Abs. 1 LDSG.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DS-GVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).

Datenschutzerklärung zur Website:
Die Datenschutzerklärung zu unserer Website finden Sie hier.

Nach dem am 01. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestranzparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen, soweit diese Angelegenheiten der Justizverwaltung betreffen. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen Rechtsangelegenheiten besteht nicht.

Sicherheitskontrollen für Besucher

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können.

Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.

75. Jubiläum

Die anlässlich des 75. Jubiläums des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz verfasste Jubiläumsschrift finden Sie hier.

Ihr Weg zu uns

Informationen und Hinweise zur Anreise mit Bus oder Bahn und mit dem PkW sowie Parkmöglichheiten finden Sie hier