Das Oberlandesgericht Koblenz hat seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien mit Wirkung vom 1. Januar 2011 aktualisiert.
Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien befassen sich mit der Ermittlung des unterhaltsrechtlichen Einkommens, mit der Bemessung von Unterhaltsansprüchen der Kinder und der Ehegatten sowie mit dem Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten.
Die Leitlinien werden regelmäßig von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts zusammengestellt. Sie dienen dem Ziel, die Rechtsprechung der Senate möglichst weitgehend zu vereinheitlichen, und werden regelmäßig der Entwicklung des Unterhaltsrechts angepasst. Die Leitlinien stellen eine gemeinsam erstellte Orientierungshilfe dar, haben aber keine bindende Wirkung.
Die Leitlinien sind auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Koblenz abrufbar unter www.mjv.rlp.de/Gerichte/Ordentliche-Gerichte/Oberlandesgerichte/Koblenz/Unterhaltsleitlinien