Videokonferenz (§ 128a ZPO)

Alle Gerichte im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Koblenz sind mit Videokonferenztechnik ausgestattet. So können insbesondere Zeugen, Anwältinnen und Anwälte, Sachverständige oder auch Dolmetscherinnen und Dolmetscher an allen mit der Technik ausgestatteten Gerichten per Videokonferenz zu einer Verhandlung zugeschaltet werden, sofern ein entsprechendes Verfahren gerichtlich angeordnet wurde.

Eine Videoverhandlung kommt grundsätzlich in zivil- und familiengerichtlichen Verfahren in Betracht. Verfahrensbeschleunigung, Zeitersparnis für Zeugen und Parteien, höhere Flexibilität bei der Terminabstimmung, Schonung der Umwelt und niedrigere Verfahrenskosten infolge reduzierter Reisekosten sind nur einige Vorteile, die der Einsatz der neuen Technik in hierfür geeigneten Verfahren mit sich bringen kann.

Für Videoverhandlungen kommt in aller Regel das Programm "Cisco Webex Meetings" zum Einsatz. Wer per Videokonferenz an einer Videoverhandlung teilnehmen möchte, benötigt lediglich einen PC oder ein Notebook, einen Internetzugang, ein Headset und eine Webcam. Cisco Webex kann über einen modernen Browser oder über die kostenlose Software Cisco Webex Meetings genutzt werden.

Der Zugang zu der Videoverhandlung erfolgt über einen Einladungslink, der den Verfahrensbeteiligten im Falle der Gestattung einer Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung durch das Gericht in einem Hinweisblatt gesondert übermittelt wird. Jenes enthält Detailinformationen zur Einwahl und Tipps im Umgang mit der Videokonferenztechnik.

Weitere Informationen finden sich hier.