Rechtspflegerin/Rechtspfleger
Ausbildung
Die Rechtspflegerausbildung ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie vermittelt die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die für die Tätigkeit der Rechtspfleger erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten. Kennzeichnend ist ein Wechsel von theoretischen und praktischen Abschnitten.
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich wie folgt:
1. Studium I | an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen | 12 Monate |
2. Studienpraxis | bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft | 12 Monate |
3. Studium II | an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen | 12 Monate |
Die Studiengänge I und II finden an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen - des Landes Baden-Württemberg statt. Die Studieninhalte richten sich nach den vom Rechtspflegergesetz festgelegten Aufgabengebieten; vermittelt werden das materielle Recht und das Verfahrensrecht.
Die Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft soll die Fähigkeit vermitteln, die im Fachstudium erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Darüber hinaus sollen die Anwärter angeleitet werden, die Verfahren gesetzmäßig und mit praktischem Geschick zu betreiben, Entscheidungen zu treffen und diese klar zu begründen. Auch der Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern wird geübt.
Die praktische Ausbildung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird durch eine Arbeitsgemeinschaft ergänzt.
Die schriftliche Rechtspflegerprüfung findet gegen Ende des Studiums II vor dem Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg statt. - Auf Grund der der bestandenen Rechtspflegerprüfung verleiht die Hochschule dann den akademischen Grad "Diplom-Rechtspfleger/in (FH)".
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