Ankündigung im Staatsschutzverfahren gegen Hussam S.
In der Sitzung des 2. Strafsenats in dem Staatsschutzverfahren gegen Hussam S. haben nach dem gestrigen Plädoyer der Generalbundesanwaltschaft heute die Verteidiger ihre Schlussvorträge gehalten. Der nächste Termin in dieser Sache findet statt am Donnerstag, 22. März 2012 um 8.30 Uhr im Saal 10, Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz. In diesem Termin ist die Verkündung eines Urteils möglich – vorbehaltlich der Entscheidung…WeiterlesenBeginn des Verfahrens vor dem Staatsschutzsenat am 19. März 2012
Am Montag, 19. März 2012 um 10.00 Uhr beginnt im Saal 10, Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz die Hauptverhandlung gegen Ahmad S., dem die Mitgliedschaft in den ausländischen terroristischen Vereinigungen Islamische Bewegung Usbekistan (IBU) und Al Qaida zur Last gelegt wird (vgl. Medienmitteilung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 1. Februar 2012).WeiterlesenIch bitte die Medienvertreterinnen und –vertreter, die an diesem ersten…
Staatsschutzverfahren gegen Hussam S. - Plädoyers voraussichtlich Mitte März
In der am Montag, 7. November 2011 begonnenen Hauptverhandlung gegen Hussam S. wurde am heutigen Verhandlungstag die Beweisaufnahme geschlossen.WeiterlesenDie nächsten Termine finden statt am Mittwoch, 14. März 2012, und am Donnerstag, 15. März 2012. Für diese beiden Tage sind die Plädoyers der Generalbundesanwaltschaft und der Verteidigung vorgesehen.
Der darauf folgende Verhandlungstag ist Donnerstag, der 22. März 2012.
Alle Verhandlungstermine…
Staatsschutzverfahren - Änderung der Hauptverhandlungstermine
In der am Montag, 7. November 2011 begonnenen Hauptverhandlung gegen Hussam S. haben sich die weiteren Fortsetzungstermine geändert.WeiterlesenDer vorgesehene Termin am Mittwoch, 22. Februar 2012 findet nicht statt.Der nächste Termin ist daher am Donnerstag, 23. Februar 2012. Der Senat beabsichtigt, an diesem Tage die Beweisaufnahme zu schließen.
Sodann findet der Termin am Montag, 12. März 2012, nicht statt.Die weiteren Folgetermine sind sodann:…
Kundenparkplätze müssen nicht völlig schnee- und eisfrei sein
Öffentliche Parkplätze müssen nicht völlig schnee- und eisfrei gehalten werden. Vielmehr ist es auch auf belebten Abstellplätzen hinzunehmen, dass die Fahrzeugbenutzer kleine, gut sichtbare Eisflächen umgehen oder übersteigen müssen, ehe sie den rutschfreien Bereich erreichen. Wenn ein Kunde in einer solchen Situation dennoch stürzt, kann er weder die Kommune, noch ein Unternehmen (hier: Sparkasse) haftbar machen. Dies hat der 5.…Weiterlesen