Kinder verursachen durch Zündeln Brand in Wohnhaus
Weil die Eigentümerin Haus und Grundstück über Jahre verwahrlosen ließ, bleibt ein Kläger auf 30% des Schadens sitzen, der durch den Brand eines Hauses verursacht wurde. Dies hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden (Urteil vom 15. Juni 2011, Az: 1 U 643/10).WeiterlesenDer Kläger, dem der Anspruch der Eigentümerin abgetreten wurde, begehrte von vier Geschwistern und ihrer Mutter Schadensersatz in Höhe von noch ca.…
Rheinland-pfälzische Betreuungsgerichte mit neuer Software ausgestattet
Alle Betreuungsabteilungen der rheinland-pfälzischen Amtsgerichte sind nun mit moderner Gerichtssoftware ausgestattet. In den letzten Tagen wurde der Rollout des forumSTAR-Betreuungsmoduls an den 46 Standorten sowie einer Zweigstelle erfolgreich abgeschlossen. „Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die als Mitglieder der Projektgruppe, als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und als Anwenderinnen und Anwender an dieser…WeiterlesenTerminsvorschau Oberlandesgericht Koblenz: 1. Zivilsenat - Sitzungstag: 15. Juni 2011
Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz verhandelt am Mittwoch, 15. Juni 2011, mehrere Verfahren im Bereich des Staatshaftungsrechts.WeiterlesenDie Verfahren betreffen Ansprüche von Privatpersonen gegen die Bundesrepublik Deutschland, das Land Rheinland-Pfalz sowie Kommunen in Rheinland-Pfalz überwiegend wegen möglicher Amtspflichtverletzungen.
Für Verfahren aus dem Bereich des Staatshaftungsrechts sind im ersten Rechtszug die…
Verurteilung gegen al-Qaida-Mitglied rechtskräftig
WeiterlesenDer Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten Ömer Ö. und Sermet I. als offensichtlich unbegründet verworfen. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hatte den Angeklagten Ö. durch Urteil vom 19. Juli 2010 wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung al-Qaida sowie Unterstützung dieser Vereinigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der 32-jährige…
Terminsvorschau Oberlandesgericht Koblenz: Kartellsenat - Sitzungstag: 9. Juni 2011
Die Parteien streiten über die Befugnis der Klägerin, im Internet ausgefüllte Lottoscheine an die Beklagte für deren Lotterieausspielungen zu vermitteln.WeiterlesenDie Beklagte ist die staatliche Lotteriegesellschaft Lotto Rheinland-Pfalz GmbH mit Sitz in Koblenz. Die Klägerin, eine Gesellschaft mit Sitz in Hamburg, vermittelt die Teilnahme an von der Beklagten angebotenen Spiel- und Wettgeschäften, unter anderem Lotto „6 aus 49“, Spiel 77, Super…