Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten Ömer Ö. und Sermet I. als offensichtlich unbegründet verworfen. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hatte den Angeklagten Ö. durch Urteil vom 19. Juli 2010 wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung al-Qaida sowie Unterstützung dieser Vereinigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der 32-jährige deutsche Mitangeklagte Sermet I. wurde wegen Unterstützung derselben Vereinigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Einzelheiten ergeben sich aus der Pressemeldung der Medienstelle des Oberlandesgerichts Koblenz vom 19. Juli 2010 (unter www.mjv.rlp.de, „Aktuelles“, hier im Anhang nochmals wiedergegeben).
Gegen dieses Urteil hatten beide Angeklagten Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat durch Beschluss vom 19. Mai 2011 die Revisionen beider Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen (Az: 3 StR 38/11).
Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 19. Juli 2010 ist damit rechtskräftig.
Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 19. Juli 2010 im Wortlaut:
Das Oberlandesgericht Koblenz hat heute den 32 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen Ömer Ö. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (al-Qaida) sowie Unterstützung dieser Vereinigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der 32-jährige deutsche Mitangeklagte Sermet I. wurde wegen Unterstützung derselben Vereinigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der zuständige 1. Strafsenat sah es nach umfangreicher Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die beiden aus dem Raum Stuttgart stammenden Angeklagten im Auftrag des Aleem N. verschiedene Handlungen zur Unterstützung der Ziele der al-Qaida vorgenommen haben. Aleem N. war durch – nicht rechtskräftiges - Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 13. Juli 2009 (unter anderem) wegen der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung al-Qaida in Tateinheit mit Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden (Pressemitteilung vom 13. Juli 2009, www.mjv.rlp.de, „Aktuelles“).
Der Angeklagte Ömer Ö. unterstütze spätestens seit Sommer 2004 Aleem N. in seinen Tätigkeiten für al-Qaida und wurde im Sommer 2006 Mitglied der al-Qaida. Der Angeklagte Sermet I., der den Angeklagten Ömer Ö. seit seiner Kindheit kannte, kam im Jahr 2005 über Ömer Ö. in Kontakt zu Aleem N. und unterstützte diesen in seinen Tätigkeiten für al-Qaida. Bis zu ihrer Festnahme am 12. September 2008 (Angeklagter Ö.) bzw. 6. Februar 2009 (Angeklagter I.) waren sie für diese Organisation tätig.
Der Angeklagte Ö. beschaffte in den Jahren 2005 und 2006 wiederholt Bargeld und für den „Jihad“ benötigte Gegenstände, die er Aleem N. in Germersheim übergab. Dieser brachte sodann die Barmittel und die Ausrüstungsgegenstände - darunter eine schusssichere Weste und einen Laptop - zu Repräsentanten der al-Qaida im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet.
Darüber hinaus gehörte es zu den Aufgaben des Angeklagten Ömer Ö., in Deutschland Kämpfer für die al-Qaida zu rekrutieren. Um die Jahreswende 2006/2007 stellte er Aleem N. den Bekkay Harrach (und einen weiteren von ihm angeworbenen Mann) vor. Aleem N. stattete Bekkay Harrach mit einem Empfehlungsschreiben für die al-Qaida aus und vermittelte dessen Reise in ein Ausbildungslager der Organisation in Pakistan. Bekkay Harrach gelangte über den Iran in das Lager, wo er im Umgang mit Waffen und Sprengstoff ausgebildet wurde und wo er sich – wie seine über as-sahab verbreiteten Videobotschaften zeigen – offensichtlich noch aufhält.
Anfang des Jahres 2006 erklärte der Angeklagte Ömer Ö. sich gegenüber Aleem N. bereit, auch selbst eine Kampfausbildung für den Jihad zu absolvieren. Mit einem von Aleem N. ausgestellten Empfehlungsschreiben reiste er im Mai 2006 in ein Lager der al-Qaida im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet, wo er im Umgang mit Waffen (auch Mörser und Panzerfäuste) unterwiesen wurde. Ende September 2006 kehrte er nach Deutschland zurück und führte seine logistischen Aktivitäten für die al-Qaida fort. Im Jahr 2008 reiste der Angeklagte Ömer Ö. nochmals in das pakistanisch/afghanische Grenzgebiet und hielt sich dort mehrere Wochen unter anderem bei einem al-Qaida-Mitglied mit der Bereitschaft auf, an Kampfeinsätzen der al-Qaida in Afghanistan teilzunehmen.
Auch der Angeklagte Sermet I. übergab Aleem N. in Germersheim im Zeitraum von Herbst 2005 bis Dezember 2006 bei mindestens zwei Gelegenheiten militärisch nutzbare Ausrüstungsgegenstände (mehrere Entfernungsmesser und ein Nachtsichtgerät) und in einem Fall Bargeld, die Aleem N. bestimmungsgemäß an Verantwortliche der Al Qaida aushändigte.