Badeunfall in Freizeitbad: "Geisterkletterer" blockieren Auslauf einer Wasserrutsche
Wer in einem Schwimmbad grundlegende und jedem Badegast einleuchtende Regeln und Sicherheitsvorkehrungen missachtet, haftet bei einem dadurch ausgelösten Badeunfall für den Schaden. Klettert etwa ein Besucher in einem Freizeitbad im Auslaufbereich von unten in eine Wasserrutsche und blockiert damit deren Auslauf, handelt er mindestens fahrlässig. Er haftet für die Verletzungen, die ein Badegast erleidet, der die Wasserrutsche…WeiterlesenArzt muss sich regelmäßig weiterbilden und gesicherte Erkenntnisse zeitnah umsetzen
Ein Arzt ist verpflichtet, sich auf seinem Fachgebiet regelmäßig weiterzubilden. Wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse, die in einer führenden Fachzeitschrift veröffentlicht werden, muss er zeitnah im Berufsalltag umsetzten. Versäumt er diese Pflicht, kann dies zu einem groben Behandlungsfehler führen und einen Schmerzensgeldanspruch des Patienten auslösen. Dies hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden (Urteil…WeiterlesenSturz am Mainzer Rheinstrand - kein Schadensersatz
Der Betreiber eines Mainzer Rheinstrandes muss einer Frau keinen Schadensersatz zahlen, auf einer dortigen nassen Treppe ausrutschte, in den Rhein stürzte und sich dabei u.a. das Handgelenk brach. Die Frau habe damit rechnen müssen, dass die unmittelbar in den Fluss führenden Stufen nass sein können. Wenn eine Gefahrenstelle aber derart eindeutig vor sich selbst warne, treffe den Betreiber des angrenzenden Gastronomiebetriebes…WeiterlesenErfolgreiche Prüfung für Gerichtsvollzieheranwärter
Eine Anwärterin und drei Anwärter für den Gerichtsvollzieherdienst haben ihre Ausbildung mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen. Hierunter befand sich auch der Prüfungsbeste des Landes. Erfreut konnte der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz Hans-Josef Graefen heute allen zu der damit verbundenen höheren beruflichen Qualifikation gratulieren.WeiterlesenAlle vier Gerichtsvollzieheranwärterinnen und –anwärter im Alter von 26 bis 46…
Kita-Kinder werfen vom Außengelände Steine auf parkendes Fahrzeug
Die Stadt Bitburg muss dem Inhaber einer ortsansässigen Firma Schadensersatz wegen der Beschädigung seines Autos durch Kindergartenkinder zahlen. Dies hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz mit heute verkündetem Urteil entschieden (Urteil vom 21. Juni 2012, Az.: 1 U 1086/11*). Im Rahmen der mündlichen Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende des Senats, die Erzieherinnen der betreffenden Kita hätten in dem speziellen…Weiterlesen