Terminvorschau Oberlandesgericht Koblenz

Vor dem 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz wird am morgigen Donnerstag, 3. Mai 2012, um 9:30 Uhr das nachfolgende Verfahren verhandelt. Die Verhandlung findet statt im Oberlandesgericht Koblenz, Dienstgebäude I, Saal 117.

Interessierte Vertreterinnen und Vertreter der Medien werden gebeten, ihre Teilnahme heute bis 16:00 Uhr bei der Medienstelle des Oberlandesgerichts Koblenz anzuzeigen. Dies kann telefonisch erfolgen (0261/ 102 – 2547) oder per E-Mail: medienstelle.olg@ko.mjv.rlp.de.

Kita-Kinder werfen vom Außengelände Steine auf parkendes Fahrzeug
Muss die Stadt wegen Verletzung der Aufsichtspflicht haften?

Der Kläger nimmt die beklagte Stadt Bitburg auf Schadensersatz in Anspruch. Im Juni 2010 stellte der Kläger, der Inhaber einer ortsansässigen Firma ist, sein Fahrzeug am Rande des Außenbereichs einer Kindertagesstätte ab und begab sich in das anliegende Gebäude. Mehrere Kleinkinder, die sich auf dem Freigelände der Kindertagesstätte aufhielten, warfen sodann von dort Steine gegen das Firmenauto und verursachten Lackschäden. Der Kläger behauptet, die Erzieherinnen der Kindertagesstätte hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt und verlangt daher von der Stadt Ersatz des behaupteten Schadens in Höhe von ca. 1.125,- €.

Das Landgericht Trier hat die Klage abgewiesen. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die Erzieherinnen ihre Aufsichtspflicht auf dem Freigelände nicht verletzt hätten. Es sei zur Erfüllung der Aufsichtspflicht nicht erforderlich und auch nicht möglich, jedes einzelne Kind beim Spielen ständig zu beobachten. Es habe keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass Kinder vorgehabt hätten, Steine aufzusammeln, um sie dann auf ein Auto zu werfen. Dies sei auch zuvor dort nicht geschehen.

Gegen das Urteil des Landgerichts hat der Kläger Berufung eingelegt, die nun vor dem Oberlandesgericht Koblenz verhandelt wird.

Die Verhandlung in dieser Sache beginnt um 9:30 Uhr.

 

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