Mitarbeiterin lässt Autoschlüssel an Arbeitsstelle unbeaufsichtigt
Wer seinen Autoschlüssel an der Arbeitsstelle unbeaufsichtigt lässt, riskiert bei Wegnahme und Beschädigung des Fahrzeugs eine erhebliche Kürzung der Versicherungsleistung. Lässt die Mitarbeiterin eines Seniorenheimes den Schlüssel in einem unverschlossenen Raum in einem Korb zurück – obschon ein abschließbarer Spind und ein abschließbarer Raum zur Verfügung standen –, muss die Teilkaskoversicherung nur einen Teil des durch den…WeiterlesenAnwärterinnen und Anwärter für das Rechtspflegerstudium treten am 1. September 2012 ihren Dienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz an
WeiterlesenHeute haben 21 Abiturientinnen und Abiturienten, die sich erfolgreich um die Rechtspflegerausbildung im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz beworben haben, ihre Ernennungsurkunden erhalten. Zwei Justizfachwirtinnen wurden zudem zur entsprechenden Ausbildungsqualifizierung nach dem Landesbeamtengesetz zugelassen. Der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz Hans-Josef Graefen überreichte den Abiturientinnen und Abiturienten ihre Urkunden im…
Spielabbruch am Millerntor: Wurfgeschoss war Einwegbecher
Eine Vertreiberin von Einwegbechern durfte in ihrer Kundenzeitschrift nicht behaupten, der Abbruch des Fußball-Bundesligaspiels zwischen dem FC St. Pauli und Schalke 04 am 1. April 2011 sei „wegen Mehrweg“ erfolgt. Auch die Behauptung, ein Mehrwegbecher sei das Wurfgeschoss gewesen, war ihr nicht gestattet. Denn das Spiel musste abgebrochen werden, weil der Schiedsrichterassistent von einem gefüllten Einwegbecher im Nacken getroffen…WeiterlesenBesuch von Staatsminister Hartloff beim Oberlandesgericht Koblenz
Am Donnerstag, 23. August 2012, wird Herr Staatsminister der Justiz und für Verbraucherschutz Jochen Hartloff das Oberlandesgericht Koblenz besuchen.WeiterlesenAnlässlich dieses Besuches steht Herr Minister interessierten Medienvertreterinnen und Medienvertretern ab 12:15 Uhr zu einem Pressegespräch zur Verfügung.
Das Pressegespräch findet statt im Dienstgebäude I des Oberlandesgerichts Koblenz, Stresemannstraße 1, Raum 215 (2. Stock,…
Badeunfall in Freizeitbad: "Geisterkletterer" blockieren Auslauf einer Wasserrutsche
Wer in einem Schwimmbad grundlegende und jedem Badegast einleuchtende Regeln und Sicherheitsvorkehrungen missachtet, haftet bei einem dadurch ausgelösten Badeunfall für den Schaden. Klettert etwa ein Besucher in einem Freizeitbad im Auslaufbereich von unten in eine Wasserrutsche und blockiert damit deren Auslauf, handelt er mindestens fahrlässig. Er haftet für die Verletzungen, die ein Badegast erleidet, der die Wasserrutsche…Weiterlesen