Mündliche Verhandlung in weiteren "Dieselverfahren"
Am morgigen Donnerstag steht die mündliche Verhandlung zweier Verfahren, die dem sogenannten „Dieselskandal“ zuzuordnen sind, vor dem 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen: 1 U 1505/18 und 1 U 1552/18) an. Die Kläger beanspruchen jeweils die Nachlieferung eines neuen Pkws aus der aktuellen Serienproduktion gegen Rückgabe des ursprünglich gekauften Fahrzeugs, das vom sogenannten „Dieselskandal“ betroffen ist. In…WeiterlesenExplosive Geburtstagsüberraschung - Geschenke müssen vor dem Öffnen nicht auf verborgene Gefahren untersucht werden
Ein Beschenkter darf grundsätzlich davon ausgehen, dass das ihm überreichte Geschenk kein Gefahrenpotential birgt, das sich bereits beim Öffnen der Verpackung realisieren kann. Geht von einem Geschenk nach seiner äußeren Verpackung auf den ersten Blick keine erkennbare Gefahr aus und besteht auch anderweitig kein Anhaltspunkt dafür, dass bereits das Öffnen des Geschenks gefährlich sein könnte, muss der Beschenkte die Verpackung vor dem…WeiterlesenBeleghebammen darf gekündigt werden, wenn die belegärztliche Geburtshilfe eingestellt wird
Ein Krankenhausträger kann Beleghebammenverträge außerordentlich kündigen, wenn die geburtshilfliche Abteilung des Krankenhauses geschlossen wird, weil der einzig in diesem Bereich verbliebene Belegarzt seine Tätigkeit beendet. Hierauf hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz in mehreren parallel gelagerten Berufungsverfahren hingewiesen (Hinweisbeschlüsse gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO vom 30. November 2018 und vom 19.…WeiterlesenVerurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung ("Ahrar al-Sham") und unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen
Der 2. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz hat heute den 24 Jahre alten Hussein A. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit der unerlaubten Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren 8 Monaten verurteilt (Az. 2 StE 6 OJs 20/17). Der Senat sah es nach dem Ergebnis der…WeiterlesenVerfahren gegen Hussein A. vor dem Staatsschutzsenat (2 StE 6 OJs 20/17): Verkündungstermin bestimmt
Information für die Vertreterinnen und Vertreter der Presse In der am Montag, dem 21. Januar 2019, vor dem 2. Strafsenat begonnenen Hauptverhandlung gegen Hussein A. ist Verkündungstermin auf Donnerstag, den 21. März 2019, 13:30 Uhr, bestimmt worden. Der Termin findet im Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz, Saal 10, statt. Zum weiteren Inhalt des Verfahrens wird auf die Pressemeldung vom 8. Januar 2019 verwiesen.Weiterlesen