Frau Dr. Kerber zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht ernannt
Das Oberlandesgericht Koblenz hat eine neue Senatsvorsitzende. Auf Vorschlag des Ministers der Justiz Herbert Mertin hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer Richterin am Oberlandesgericht Dr. Anne Kerber zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Koblenz ernannt. Der Vizepräsident des Oberlandesgerichts Koblenz Thomas Grünewald übergab Frau Dr. Kerber heute die Ernennungsurkunde und sprach ihr seine herzlichen Glückwünsche zur…Weiterlesen"Dieselverfahren" - Verkündungstermin vom 15. Mai 2019 verschoben
Am 17. April 2019 verhandelte der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz zwei Verfahren, die dem sogenannten „Dieselskandal“ zuzuordnen sind (Az. 5 U 1314/18 und 5 U 1318/18). In der mündlichen Verhandlung wurde Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf Mittwoch, den 15. Mai 2019. Dieser Termin wurde nun durch den Senat verschoben auf Mittwoch, den 12. Juni 2019, 12.00 Uhr, Saal 117, Dienstgebäude I des…Weiterlesen"Dieselverfahren" - Verkündungstermin vom 15. Mai 2019 verschoben
Am 17. April 2019 verhandelte der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz zwei Verfahren, die dem sogenannten „Dieselskandal“ zuzuordnen sind (Az. 5 U 1314/18 und 5 U 1318/18). In der mündlichen Verhandlung wurde Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf Mittwoch, den 15. Mai 2019. Dieser Termin wurde nun durch den Senat verschoben auf Mittwoch, den 12. Juni 2019, 12.00 Uhr, Saal 117, Dienstgebäude I des…WeiterlesenMündliche Verhandlung in weiteren "Dieselverfahren"
Am morgigen Donnerstag steht die mündliche Verhandlung zweier Verfahren, die dem sogenannten „Dieselskandal“ zuzuordnen sind, vor dem 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen: 1 U 1505/18 und 1 U 1552/18) an. Die Kläger beanspruchen jeweils die Nachlieferung eines neuen Pkws aus der aktuellen Serienproduktion gegen Rückgabe des ursprünglich gekauften Fahrzeugs, das vom sogenannten „Dieselskandal“ betroffen ist. In…WeiterlesenExplosive Geburtstagsüberraschung - Geschenke müssen vor dem Öffnen nicht auf verborgene Gefahren untersucht werden
Ein Beschenkter darf grundsätzlich davon ausgehen, dass das ihm überreichte Geschenk kein Gefahrenpotential birgt, das sich bereits beim Öffnen der Verpackung realisieren kann. Geht von einem Geschenk nach seiner äußeren Verpackung auf den ersten Blick keine erkennbare Gefahr aus und besteht auch anderweitig kein Anhaltspunkt dafür, dass bereits das Öffnen des Geschenks gefährlich sein könnte, muss der Beschenkte die Verpackung vor dem…Weiterlesen