"Diesel-Skandal" - VW schuldet dem Käufer eines Fahrzeugs, das mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung ausgerüstet ist, Schadensersatz; der Käufer muss sich aber einen Nutzungsvorteil anrechnen lassen
Die Volkswagen AG ist dem Käufer eines Fahrzeugs, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet ist, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet. Der Käufer hat aber durch die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs einen geldwerten Vorteil erlangt, um den sein Anspruch zu kürzen ist. Das hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz mit heute verkündetem Urteil entschieden (5 U…WeiterlesenVerurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland ("ISIG") und unbefugter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe (Nachtrag zur Pressemitteilung vom 10. Januar 2019)
Der Angeklagte wurde wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit der sonstigen unbefugten Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe, zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme beteiligte sich der Angeklagte in der Zeit von Mitte April 2013 bis Anfang Dezember 2013 jedenfalls…Weiterlesen"Diesel-Skandal" - betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft, weil die Gefahr der Betriebsuntersagung besteht; der Händler kann sich aber erfolgreich auf Verjährung berufen, wenn der Kauf mehr als zwei Jahre zurückliegt
Fahrzeuge, die mit einem Dieselmotor ausgerüstet sind, der nach der Bewertung des Kraftfahrtbundesamtes über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen, sind mangelhaft, weil die Gefahr der Betriebsuntersagung durch die Kfz-Zulassungsbehörde besteht. Hieraus resultierende Gewährleistungsansprüche verjähren – unabhängig von der Kenntnis des Mangels – innerhalb von 2 Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Soweit das…Weiterlesen"Dieselskandal" - 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz verkündet Entscheidung
Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz verkündet in einem Verfahren (Az. 1 U 1552/18), das dem sogenannten „Dieselskandal“ zuzuordnen ist, am 6. Juni 2019, 9.00 Uhr, in Raum 116 (Dienstgebäude I) seine Entscheidung. Die mündliche Verhandlung in diesem Verfahren fand am 25. April 2019 statt (hiesige Pressemitteilung vom 24. April 2019). Gegenstand des Verfahrens ist der Kauf eines Pkws der Marke VW, Modell Golf, wel-cher mit…WeiterlesenWerbeverbot auf dem Friedhof kann auch Blumenvasen mit Werbeaufdruck erfassen - hierauf muss bei Abgabe oder Verkauf solcher Vasen hingewiesen werden
Bei der Abgabe oder dem Verkauf von Blumenvasen, die mit einem Werbeaufkleber versehen sind, besteht die Verpflichtung, den Kunden darauf hinzuweisen, dass die Vasen nicht auf Friedhöfen aufgestellt werden dürfen, in denen per Satzung das Verteilen und Aufstellen von Werbung verboten ist. Das hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgericht Koblenz in einem erst kürzlich veröffentlichten Beschluss entschieden (Beschluss vom 28. Januar 2019,…Weiterlesen