Zehn neue Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Einsatz

Im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz sind zehn neue Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Einsatz. Kürzlich haben fünf Anwärterinnen und fünf Anwärter für den Gerichtsvollzieherdienst ihre Ausbildung mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen. Erfreut konnte der Präsident des Oberlandesgerichts Hans-Josef Graefen heute allen zu der damit verbundenen höheren beruflichen Qualifikation gratulieren. Bei der Aushändigung der Prüfungszeugnisse wünschte der Präsident den „Neuen“ für ihre beruflichen Aufgaben alles Gute und äußerte sich überzeugt, dass sie die anspruchsvolle Tätigkeit im Spannungsfeld zwischen den Interessen der Gläubiger und der Schuldner erfolgreich bewältigen werden.

Alle zehn Gerichtsvollzieheranwärterinnen und –anwärter im Alter von 29 bis 45 Jahren sind Beamtinnen und Beamte des zweiten Einstiegsamtes im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Koblenz. Sie haben sich aufgrund guter Leistungen für die Laufbahn zum Gerichtsvollzieherdienst qualifiziert. Die Ausbildung dauert 20 Monate und hat für die heute erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen am 1. Juli 2011 begonnen. Während der Ausbildung absolvieren die Gerichtsvollzieheranwärter zwei fachtheoretische Lehrgänge im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen in Monschau von insgesamt sieben Monaten Dauer sowie berufspraktische Ausbildungsabschnitte bei zwei Gerichtsvollziehern im Bezirk des Oberlandesgerichts, die durch eine Arbeitsgemeinschaft begleitet werden.

Im Februar 2013 mussten sich die Anwärterinnen und Anwärter einer schriftlichen Prüfung unterziehen; diese hatte Klausuren auf den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und Zivilprozessrechts, des Protestwesens (Wechsel- und Scheckrecht), des Kostenwesens und der Gerichtsvollzieherordnung zum Gegenstand. Die mündliche Prüfung fand am 15. und 16. Mai 2013 statt.

Seit dem 1. März 2013 sind die Gerichtsvollzieheranwärterinnen und -anwärter eigenverantwortlich im Gerichtsvollzieherdienst bei den Amtsgerichten Altenkirchen, Andernach, Betzdorf, Koblenz, Lahnstein, Linz, Mainz, Montabaur, Sinzig, Westerburg und Worms eingesetzt.

 

Hintergrund: Allgemeines über das Berufsbild des Gerichtsvollziehers

Der Gerichtsvollzieherdienst ist eine Sonderlaufbahn des zweiten Einstiegsamtes in der Justiz.

Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher organisieren ihren Bürobetrieb selbst. Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse sind durch die Gerichtsvollzieherordnung (GVO) und die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) geregelt.

Der Aufgabenschwerpunkt der Gerichtsvollzieher liegt darin, auf Betreiben des Gläubigers die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners durchzuführen und die Vermögensauskunft abzunehmen. Allgemein ist der Gerichtsvollzieher als derjenige bekannt, der den „Kuckuck“ (die Pfandsiegelmarke) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung auf das bewegliche Vermögen des Schuldners klebt. Die Gerichtsvollzieher sollen in jeder Lage des Vollstreckungsverfahrens auf eine gütliche und zügige Erledigung hinwirken und können dem Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen z.B. eine Zahlungsfrist setzen oder eine Ratenzahlung gestatten.

Die Entgegennahme der Vermögensauskunft und die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (früher: Offenbarungseid) ist seit dem 1. Januar 2013 durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung zu einem zentralen Aufgabengebiet der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher geworden. Daneben führen sie auf Veranlassung der Gläubiger Zustellungen durch und sind seit dem 1. Januar 2013 auch berechtigt, beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen z.B. zur Ermittlung des Aufenthaltsortes oder zur Erlangung von Fahrzeug- und Halterdaten Anfragen an bestimmte Behörden zu stellen.

Weitere Informationen zur Tätigkeit der Gerichtsvollzieher und zum Ablauf des Zwangsvollstreckungsverfahrens finden Sie unter www.mjv.rlp.de (Gerichte/Ordentliche Gerichte/Amtsgerichte/Zwangsvollstreckung).

 

 

Teilen

Zurück