Im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz sind vier neue Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Einsatz. Kürzlich haben drei Anwärterinnen und ein Anwärter für den Gerichtsvollzieherdienst ihre Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen. Hierunter befinden sich auch die zwei Prüfungsbesten des Landes. Erfreut konnte der Präsident des Oberlandesgerichts Hans-Josef Graefen heute allen zu der damit verbundenen höheren beruflichen Qualifikation gratulieren. Bei der Aushändigung der Prüfungszeugnisse wünschte der Präsident den „Neuen“ für ihre beruflichen Aufgaben alles Gute und äußerte sich überzeugt, dass sie die anspruchsvolle Tätigkeit im Spannungsfeld zwischen den Interessen der Gläubiger und der Schuldner erfolgreich bewältigen werden.
Alle vier Gerichtsvollzieheranwärterinnen und –anwärter im Alter zwischen 33 und 45 Jahren sind Beamtinnen und Beamte des zweiten Einstiegsamtes im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Koblenz. Sie haben sich aufgrund guter Leistungen für die Laufbahn zum Gerichtsvollzieherdienst qualifiziert. Die Ausbildung dauert 20 Monate und hat für die heute erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen am 1. Juli 2012 begonnen. Während der Ausbildung absolvieren die Gerichtsvollzieheranwärter zwei fachtheoretische Lehrgänge im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen in Monschau von insgesamt sieben Monaten Dauer sowie berufspraktische Ausbildungsabschnitte bei zwei Gerichtsvollziehern im Bezirk des Oberlandesgerichts, die durch eine Arbeitsgemeinschaft begleitet werden.
Im Februar 2014 mussten sich die Anwärterinnen und Anwärter einer schriftlichen Prüfung unterziehen; diese hatte Klausuren aus den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und Zivilprozessrechts, des Protestwesens (Wechsel- und Scheckrecht), des Kostenwesens und der Gerichtsvollzieherordnung zum Gegenstand. Die mündliche Prüfung fand am 12. Mai 2014 statt.
Seit dem 1. März 2014 sind die Gerichtsvollzieheranwärterinnen und der Gerichtsvollzieheranwärter eigenverantwortlich im Gerichtsvollzieherdienst bei den Amtsgerichten Koblenz, Neuwied, Sinzig und Mainz eingesetzt.
Ein Bild der neuen Gerichtsvollzieher ist unter www.olgko.mjv.rlp.de unter „Presse“ abrufbar.
Hintergrund: Allgemeines über das Berufsbild des Gerichtsvollziehers:
Der Gerichtsvollzieherdienst ist eine Sonderlaufbahn des zweiten Einstiegsamtes in der Justiz.
Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher organisieren ihren Bürobetrieb selbst. Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse sind durch die Gerichtsvollzieherordnung (GVO) und die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) geregelt.
Der Aufgabenschwerpunkt der Gerichtsvollzieher liegt darin, auf Betreiben des Gläubigers die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners durchzuführen und die Vermögensauskunft abzunehmen. Allgemein ist der Gerichtsvollzieher als derjenige bekannt, der den „Kuckuck“ (die Pfandsiegelmarke) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung auf das bewegliche Vermögen des Schuldners klebt. Die Gerichtsvollzieher sollen in jeder Lage des Vollstreckungsverfahrens auf eine gütliche und zügige Erledigung hinwirken und können dem Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen z.B. eine Zahlungsfrist setzen oder eine Ratenzahlung gestatten.
Die Entgegennahme der Vermögensauskunft und die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (früher: Offenbarungseid) ist seit dem 1. Januar 2013 durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung zu einem zentralen Aufgabengebiet der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher geworden. Daneben führen sie auf Veranlassung der Gläubiger Zustellungen durch und sind seit dem 1. Januar 2013 auch berechtigt beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen z.B. zur Ermittlung des Aufenthaltsortes oder zur Erlangung von Fahrzeug- und Halterdaten Anfragen an bestimmte Behörden zu stellen.
Weitere Informationen zur Tätigkeit der Gerichtsvollzieher und zum Ablauf des Zwangsvollstreckungsverfahrens finden Sie unter www.mjv.rlp.de (Gerichte/Ordentliche Gerichte/Amtsgerichte/Zwangsvollstreckung).