Verurteilung gegen deutsches Al Qaida-Mitglied rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten Aleem N. als unbegründet verworfen. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hatte den Angeklagten durch Urteil vom 13. Juli 2009 wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung Al Qaida und mehrerer Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Einzelheiten ergeben sich aus der Pressemeldung der Medienstelle des Oberlandesgerichts Koblenz vom 13. Juli 2009 (unter www.mjv.rlp.de, „Aktuelles“, hier im Anhang nochmals wiedergegeben).

Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat durch Beschluss vom 14. November 2010 die vom Oberlandesgericht angenommenen Vorwürfe der Verstöße des Angeklagten gegen das Außenwirtschaftsgesetz von der Strafverfolgung ausgenommen und im Übrigen die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen; der Strafausspruch des Oberlandesgerichts Koblenz von acht Jahren hat Bestand (3 StR 573/09). Näheres können Sie der heute veröffentlichten Pressemeldung des Bundesgerichtshofs Nr. 224/2010 entnehmen, die unter www.bundesgerichtshof.de eingesehen werden kann.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 13. Juli 2009 ist damit rechtskräftig.

 

Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 13. Juli 2009 im Wortlaut:

Oberlandesgericht Koblenz verurteilt ein deutsches Mitglied der al Qaida zu acht Jahren Freiheitsstrafe

Das Oberlandesgericht Koblenz hat heute den 47 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen pakistanischer Herkunft Aleem N. zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und mehrerer Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz verurteilt.

Der zuständige Strafsenat sah es als erwiesen an, dass der zuletzt in Germersheim in der Pfalz wohnhafte Angeklagte seit Juni 2004 in die Organisation und Befehlsstruktur der al Qaida eingebunden war. Seine Aufgabe war es, Geld und Ausrüstungsgegenstände für den bewaffneten Kampf zu beschaffen, die al Qaida- Ideologie in Deutschland zu verbreiten und neue Mitglieder und Unterstützer zu werben, die bereit waren, sich in einem Lager der al Qaida militärisch ausbilden zu lassen, um anschließend für terroristische Aktionen zur Verfügung zu stehen.

Nach 43- tägiger Hauptverhandlung stand für den Senat fest, dass der Angeklagte in der Zeit von Juni 2004 bis Juni 2007 in mehreren Lieferungen nahezu 80.000,- € sowie verschiedene militärisch nutzbare Gegenstände wie z.B. Laser-Entfernungsmesser, Ferngläser, ein Nachtsichtgerät sowie Schutzwesten in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet verbracht und dort an Repräsentanten der al Qaida übergeben hat. Daneben hat er vier Personen rekrutiert, die  zu einer Ausbildung zum Jihad- Kämpfer bereit waren. Während einer dieser Rekruten den Schleuser, der ihn in ein Ausbildungscamp im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet führen sollte, in Teheran verpasst hat, haben zumindest zwei Personen die Ausbildung tatsächlich absolviert. Einer dieser beiden Personen gelang es, in der al Qaida eine solche Stellung zu erlangen, dass sie am 17. Januar 2009 im Internet mit dem in der deutschen Öffentlichkeit viel beachteten al Qaida- Video "Das Rettungspaket für Deutschland" in Erscheinung getreten ist. Ob die vierte Person von Lahore (Pakistan) aus erfolgreich in ein Ausbildungscamp vermittelt werden konnte, ließ sich im Prozessverlauf nicht klären.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war der Senat auch davon überzeugt, dass der Angeklagte selbst eine Logistik- und eine Sprengstoffausbildung bei der al Qaida absolviert und im Frühjahr 2006 an einer militärischen Aktion der al Qaida gegen US- amerikanische Truppen der Operation Enduring Freedom oder ISAF- Einheiten in der afghanischen Provinz  Paktika teilgenommen hat.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

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