Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz wird am 15. März 2018 über mehrere Berufungen verhandeln, die im Zusammenhang mit dem sog. „Diesel-Abgasskandal“ stehen. Die zugrunde liegenden – insgesamt fünf – Verfahren betreffen dabei unterschiedliche Hersteller (Volkswagen, Audi und Skoda), unterschiedliche vertragliche Gestaltungen (schlichter Kaufvertrag, finanzierter Kauf), unterschiedliche Anspruchsgegner (teilweise nur das Autohaus, bei welchem das Fahrzeug erworben wurde, teilweise aber auch zum VW-Konzern zählende Gesellschaften) und weisen auch hinsichtlich der erstinstanzlichen Entscheidungen, die von insgesamt drei verschiedenen Landgerichten stammen, deutliche Unterschiede auf.
So haben die erstinstanzlich angerufenen Kammern teilweise dem Begehren des klagenden Käufers auf Rückabwicklung des Kaufvertrages entsprochen und verbundene Darlehensansprüche für nicht durchsetzbar erklärt. Auf der Gegenseite haben andere erstinstanzliche Kammern Klagen auf Nachlieferung, auf Ersatzlieferung bzw. auf Rückabwicklung des Kaufvertrages jeweils abgewiesen. Die unterschiedlichen zugrunde liegenden Fallgestaltungen werden dem Senat Gelegenheit geben, sich mit einer Vielzahl der aktuell im Zusammenhang mit den sog. „Diesel-Fällen“ diskutierten, rechtlichen Problemstellungen zu befassen.
Folgende Verhandlungstermine sind angesetzt:
10:00 Uhr 1 U 780/17 (Audi Q3 2.0 TDI)
10:30 Uhr 1 U 714/17 (VW Touran 2,0 l Turbo)
11:00 Uhr 1 U 488/17 (VW Tiguan 2,0 l TDI)
11:30 Uhr 1 U 846/17 (Audi Q3 2,0 l TDI)
12:00 Uhr 1 U 1065/17 (Skoda Octavia 2,0 l TDI)