Verhandlungstermin des 1. Zivilsenats am 6. Juli 2017 ab 9.30 Uhr

Der schwerpunktmäßig für Amts- und Staatshaftungssachen zuständige 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz, der bereits früher mit dem Rechtsstreit über Schadensersatzforderungen wegen einer fehlerhaften Genehmigung für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich und in jüngerer Zeit beispielsweise mit einem Badeunfall im Naturschwimmbad Linderhohl in Höhr-Grenzhausen befasst war, wird am 6. Juli 2017 in mehreren bei ihm anhängigen Rechtssachen mündlich verhandeln. An der Sitzung werden als Zuhörer auch Herr Prof. Dr. Cornils von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und eine Gruppe seiner Studenten teilnehmen. Vor der Sitzung und in den Sitzungspausen wird der Senat zusätzliche Erläuterungen zum Amts- und Staatshaftungsbereich sowie zur gerichtlichen Tätigkeit im Allgemeinen geben, wobei auch die Gelegenheit bestehen wird, entsprechende Fragen zu stellen.

Vertreter der Medien sind zu dieser Sitzung herzlich eingeladen.

Für die Sitzung (Saal 117 Dienstgebäude I, Stresemannstr. 1 in 56068 Koblenz) sind unter anderem folgende Verhandlungssachen vorgesehen:

3. 1 U 1369/16 Z. GmbH ./. Verbandsgemeinde B.

Überschwemmung durch zugesetztes Metallgitter (Unrat, Holzteile, Äste etc.) vor einem verrohrten Teil des Wirrbachs. Schäden auf dem überschwemmten Gewerbegrundstück der Klägerin – Klageabweisung durch LG

...

5. 1 U 242/17 K. ./. Ortsgemeinde M.

Schadensersatzanspruch nach einem Sturz der Klägerin über einen von der Beklagten aufgestellten Metallabfalleimer – Besuch des Weihnachtsbasars in der Mehrzweckhalle der OG – LG hat die Klage abgewiesen

Fortsetzung der Sitzung um 14.00 Uhr

9. 1 U 7/17 V. ./. Stadt K.

Der Stadt K. wurde durch einstweilige Verfügung der Verkauf eines kommunalen Grundstücks untersagt, das in einem „Auslobungsverfahren“ angeboten wurde und nicht an die meistbietende Verfügungsklägerin veräußert werden soll – LG hat einstweilige Verfügung angeordnet und durch Urteil bestätigt

10. 1 U 156/ 17 Z. ./. H.

Klägerin verlangt Rückabwicklung eines Kaufvertrages, nachdem der angekaufte Jährlingshengst während des Transportes nach Abholung verstorben ist – LG hat die Klage abgewiesen

 

Ich bitte die Medienvertreterinnen und -vertreter, die an einer Teilnahme interessiert sind, dies bis zum 28. Juni 2017 mitzuteilen an medienstelle.olg@ko.mjv.rlp.de. Falls Foto- oder Filmaufnahmen beabsichtigt sind, bitte ich ebenfalls um eine Ankündigung innerhalb der Frist, damit entsprechende Genehmigungen vorbereitet werden können.

 

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