Verhandlungstermin am 9. April 2020, 14:00 Uhr, Dienstgebäude II, Saal 10 (6 U 1360/19 - Burg Rheinfels)

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz verhandelt am 9. April 2020 in dem Zivilrechtsstreit über die gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 25. Juni 2019, Az. 1 O 50/18, gerichtete Berufung des Klägers.

Der Kläger ist Erbeserbe des vormals regierenden Deutschen Kaisers und Königs von Preußen Wilhelm II. Er hat mit seiner gegen das Land Rheinland-Pfalz, die Schloß Rheinfels GmbH & Co. KG und die Stadt St. Goar gerichteten Klage unter anderem die Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuches betreffend die Burg Rheinfels verfolgt. Das Landgericht Koblenz hat die Klage mit Urteil vom 25. Juni 2019 abgewiesen. Zur Begründung hat die Kammer unter anderem ausgeführt, dass dem Kläger ein Anspruch auf Grundbuchberichtigung nicht zusteht, weil Burg Rheinfels nicht zum Privatvermögen des Königs, sondern zum Kronfideikommiss gehört habe. Es wird insoweit ergänzend auf die Pressemeldung des Landgerichts Koblenz vom 25. Juni 2019 verwiesen.

Der Kläger verfolgt mit seiner Berufung die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche in vollem Umfang weiter.

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