Verhandlungstermin am 07.09.2017, 9:30 Uhr, in Sachen 1 U 302/17 (Anfechtung eines Pkw-Kaufvertrages im sog. "Abgas-Skandal")

Im Zusammenhang mit dem sog. „Abgas-Skandal“ bei Dieselfahrzeugen sind bundesweit zahlreiche Klagen gegen Vertragshändler des Volkswagen-Konzerns erhoben worden. Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz wird nunmehr – für den hiesigen Bezirk erstmalig – über eine Berufung in einer dieser Rechtsstreitigkeiten mündlich verhandeln.

Die Klägerin erwarb bei der beklagten Vertragshändlerin mit Kaufvertrag vom 8.7.2014 einen Neuwagen der Marke VW, Modell Tiguan Sport & Style mit „BlueMotion“-Technik. In dem Fahrzeug ist ein von der Volkswagen AG hergestellter Dieselmotor vom Typ EA 189 verbaut. Das erworbene Fahrzeug bzw. der darin verbaute Motor ist vom sogenannten „Abgas-Skandal“ betroffen. Die Klägerin hat die Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung erklärt und begehrt die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs, sowie Ersatz der aufgewendeten Kraftfahrzeugsteuer und der geleisteten Beiträge zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, da die Voraussetzungen einer Anfechtung nicht gegeben seien. Bei der Beklagten handele es sich um eine rechtlich und wirtschaftlich von der Fahrzeugherstellerin unabhängige Vertragshändlerin. Sie müsse sich eine etwaige Täuschung der Volkswagen AG nicht zurechnen lassen. Hiergegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Berufung.

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