Verfahren gegen türkischen Staatsangehörigen wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) beginnt am 20. Mai 2015

Der 2. Strafsenat – Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegen einen 56 - jährigen türkischen Staatsangehörigen zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschluss des 2. Strafsenats – Staatsschutzsenat - vom 15. April 2015, Aktenzeichen 2 OLG 1 OJs 2/14).

Dem Angeklagten Düzgün C. wird zur Last gelegt, sich in der Zeit von Mai 2013 bis zum Sommer 2014 an einer Vereinigung im Ausland, nämlich der Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya Karkerên Kurdistan – PKK -), deren Zweck oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sei, Mord (§ 211 StGB) oder Totschlag (§ 212) zu begehen, als Mitglied beteiligt zu haben. Er soll daher den Straftatbestand der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach § 129b Abs. 1 S. 1 und 2 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nummer 1 StGB verwirklicht haben.

Der verheiratete, in der Türkei geborene Angeklagte ist türkischer Staatsangehöriger und hält sich seit dem Jahre 1995 in der Bundesrepublik Deutschland auf. Zuletzt war er in Saarbrücken wohnhaft.

Ihm wird nach dem Inhalt der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vorgeworfen, in der Zeit von Mai 2013 bis Sommer 2014 als hauptamtlicher Kader der PKK tätig und in dieser Funktion das PKK-Gebiet Saarbrücken geleitet zu haben.
Bei der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) mit ihren Teilorganisationen handelt es sich nach den Darlegungen der Generalstaatsanwaltschaft um eine Vereinigung, die über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten verfügt, welche immer wieder Anschläge auf Einrichtungen türkischer Sicherheitsbehörden, aber auch auf Ziele in den Bereichen Wirtschaft und Tourismus in Großstädten und Touristenzentren der Türkei verübt hat, bei denen Soldaten, Polizisten und vereinzelt auch Zivilisten getötet oder verletzt wurden. Der Schwerpunkt der Aktivitäten der PKK in Deutschland und anderen Regionen Westeuropas soll die Beschaffung von Finanzmitteln für die Organisation, die Rekrutierung von Nachwuchs für die Guerillaeinheiten und die Veranstaltung öffentlichkeitswirksamer Kampagnen  sein, mit denen die öffentliche Meinung zu Gunsten der Vereinigung beeinflusst werden soll.
Der  Angeklagte steht im Verdacht, die organisatorischen, finanziellen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten seines Zuständigkeitsbereichs geregelt zu haben. Vor allem soll er dafür verantwortlich gewesen sein, durch Spenden- und Beitragssammlungen sowie die Beitreibung von Erlösen aus Veranstaltungen Geld für die PKK zu beschaffen. Darüber hinaus soll er sichergestellt haben, dass sich eine ausreichende Anzahl von PKK - Anhängern aus seinem Zuständigkeitsbereich an Aktionen und Demonstrationen beteiligt. Den übergeordneten Kader soll der Angeklagte regelmäßig über die Arbeit in seinem Zuständigkeitsbereich unterrichtet haben.

Der bisher in der Bundesrepublik Deutschland strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getretene Angeklagte wurde am 16. Dezember 2014 festgenommen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.

Der Staatsschutzsenat beabsichtigt, die Hauptverhandlung am
Mittwoch den 20. Mai 2015 um 9:30 Uhr
zu beginnen (Saal 10, Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz).

Als Fortsetzungstermine wurden bestimmt (jeweils am gleichen Ort zur gleichen Zeit):
Dienstag, 26. Mai 2015
Mittwoch, 27. Mai 2015
Donnerstag, 28. Mai 2015
Montag, 8. Juni 2015
Mittwoch, 10. Juni 2015,
Donnerstag, 11. Juni 2015
Montag, 15. Juni 2015
Mittwoch, 17. Juni 2015.

Ich bitte die Medienvertreterinnen und -vertreter, die an einer Teilnahme an einem oder mehreren der Hauptverhandlungstermine interessiert sind, dies bis zum 13. Mai 2015 mitzuteilen an medienstelle.olg@ko.mjv.rlp.de. Falls Foto- oder Filmaufnahmen beabsichtigt sind, bitte ich ebenfalls um eine Ankündigung innerhalb der Frist, damit entsprechende Genehmigungen vorbereitet werden können.

 

 

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