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Verfahren gegen Mamar A. vor dem Staatsschutzsenat (2 StE 6 OJs 36/17): Im nächsten Termin am 5. Juli 2019 ist mit Plädoyers zu rechnen

In der am Donnerstag, dem 17. Januar 2019, vor dem 1. Strafsenat begonnenen Hauptverhandlung gegen Mamar A. ist am morgigen Verhandlungstag, dem 5. Juli 2019, mit dem Beginn der Plädoyers zu rechnen.

Es ist hingegen nicht damit zu rechnen, dass an diesem Verhandlungstag bereits ein Urteil verkündet wird.

Der Verhandlungstermin am 5. Juli 2019 beginnt um 10.00 Uhr im Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz, Saal 10.

Zum weiteren Inhalt des Verfahrens wird auf die Pressemeldung vom 19. Dezember 2018 verwiesen.

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