Der 1. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gegen einen 45-jährigen indischen Staatsangehörigen zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschluss des 1. Strafsenats – Staatsschutzsenat – vom 8. Mai 2014, Aktenzeichen: 3 StE 1/14-2).
Dem Angeklagten Ranjit S. wird vorgeworfen, für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausgeübt zu haben, die auf Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet war bzw. sich hierzu bereit erklärt zu haben. Er soll daher den Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit nach § 99 StGB verwirklicht haben.
Der verheiratete und in Indien geborene Angeklagte besitzt die indische Staatsangehörigkeit. Er gehört der Glaubensrichtung der Sikh an. Seit 2002 hält er sich in der Bundesrepublik Deutschland auf. Zuletzt war er in Ludwigshafen wohnhaft.
Nach dem Inhalt der Anklage des Generalbundesanwalts soll sich der Angeklagte Ende 2012 gegenüber einem Führungsoffizier eines indischen Geheimdienstes in Deutschland verpflichtet haben, als nachrichtendienstlicher Informant unter anderem gegen Geldzahlungen tätig zu werden. Auftragsgemäß habe er zumindest im Februar und März 2013 Informationen über in Deutschland ansässige indische Staatsangehörige bzw. deutsche Staatsangehörige mit indischer Herkunft und vorrangig Mitglieder extremistischer Sikh-Organisationen sowie deren Bezugspersonen beschafft und an den Führungsoffizier weitergegeben.
Der bereits mehrfach vorbestrafte Angeklagte wurde am 10. April 2013 in einem anderen Strafverfahren festgenommen. Seitdem befindet er sich dort in Untersuchungshaft.
Der Staatsschutzsenat beabsichtigt, die Hauptverhandlung am Dienstag, den 3. Juni 2014 um 9.30 Uhr zu beginnen (Saal 10, Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz).
Als Fortsetzungstermine wurden bestimmt (jeweils am gleichen Ort zur gleichen Zeit):
Mittwoch, 4. Juni 2014
Dienstag, 10. Juni 2014
Mittwoch, 11. Juni 2014
Mittwoch, 9. Juli 2014
Ich bitte die Medienvertreterinnen und –vertreter, die an einer Teilnahme an einem oder mehreren der Hauptverhandlungstermine interessiert sind, dies bis zum 27. Mai 2014 mitzuteilen an medienstelle.olg@ko.mjv.rlp.de. Falls Foto- oder Filmaufnahmen beabsichtigt sind, bitte ich ebenfalls um eine Ankündigung innerhalb der Frist, damit entsprechende Genehmigungen vorbereitet werden können.