In dem o.g. Staatsschutzverfahren hat der 2. Strafsenat - Staatsschutzsenat - soeben folgendes Urteil verkündet:
- Die Angeklagte O. wird wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
- Der Angeklagte P. wird wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt.
- Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.