| Oberlandesgericht Koblenz

Urteil gegen einen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit rechtskräftig

Das Urteil, mit dem der 1. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts Koblenz einen Geheimdienstmitarbeiter des syrischen Regimes wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 7 Abs. 1 Nr. 5, Nr. 9 VStGB, 27 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 6 Monaten verurteilt hat (Urteil vom 24. Februar 2021, Az. 1 StE 3/21), ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die gegen die Entscheidung des Senats gerichtete Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 20. April 2022 (Az. 3 StR 367/21) verworfen.

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