Vor dem 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz wird am 19. Oktober 2012 das nachfolgende Verfahren verhandelt.
Berufung im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Künstler Thomas Anders
Kann frühere Ehefrau Unterlassung von Äußerungen über ihre Person verlangen?
Die Verfügungsklägerin nimmt den Künstler Thomas Anders auf Unterlassung zahlreicher Äußerungen in Anspruch. Sie ist der Auffassung, dass Textinhalte und Aussagen des Verfügungsbeklagten über ihre Person in dessen Buch sowie in Talk-Sendungen, Buchlesungen und TV-Shows gegen eine Verschwiegenheitsklausel in der anlässlich der Ehescheidung getroffenen Scheidungsfolgenvereinbarung verstoßen.
Das Landgericht hat den Anträgen der Verfügungsklägerin mit nun angefochtenem Urteil vom 16. März 2012 weit überwiegend stattgegeben.
Gegen das Urteil des Landgerichts hat der Verfügungsbeklagte Berufung eingelegt, die nun vor dem Oberlandesgericht Koblenz verhandelt wird.
Die Verhandlung in dieser Sache beginnt um 9:30 Uhr. Sie findet statt im Oberlandesgericht Koblenz, Dienstgebäude I, Saal 117.
Interessierte Vertreterinnen und Vertreter der Medien werden gebeten, ihre Teilnahme bis 18. Oktober 2012, 12:00 Uhr bei der Medienstelle des Oberlandesgerichts Koblenz anzuzeigen. Dies kann telefonisch erfolgen (0261/102 – 2547) oder per E-Mail: medienstelle.olg@ko.mjv.rlp.de.