Schmerzensgeldklage wegen eines abgebrochenen Waschbeckens
Die Klägerin verlangt von der Stadt Boppard ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 8.000 Euro und Schadensersatz. Sie trägt vor, sie habe sich am 2. September 2006 gegen 0.00 Uhr in einem öffentlichen Toilettenraum der Burg Boppard/Thonet Museum rückwärts gegen ein Waschbecken gelehnt. Dabei sei das Waschbecken, das nicht ordnungsgemäß und sicher befestigt gewesen sei, zerbrochen. Die Klägerin sei infolgedessen ausgerutscht und rückwärts in die Scherben des Waschbeckens gestürzt. Hierdurch habe sie eine erhebliche Schnittwunde erlitten. Die Beklagte habe ihre Pflicht verletzt, sanitäre Gegenstände in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu unterhalten und diesen Zustand auch regelmäßig zu überprüfen. Die Beklagte hat die Sachdarstellung der Klägerin bestritten.
Das Landgericht Koblenz hat die Klage abgewiesen. Die Klägerin verfolgt mit der Berufung ihr Klagebegehren weiter. Der zuständige 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz beabsichtigt, zu dem streitigen Geschehen die Klägerin anzuhören und die von den Parteien benannten Zeugen zu vernehmen. Die Toilettenanlage, in der sich der Unfall ereignet haben soll, ist zwischenzeitlich beseitigt worden.
Die Beweisaufnahme findet am 12. Mai 2010 um 9.30 Uhr statt (Oberlandesgericht Koblenz, Stresemannstr. 1, Dienstgebäude I, Saal 117; Aktenzeichen: 1 U 728/09).
Schadensersatzklage gegen eine Bank wegen Anlageberatung
Die Klägerin nimmt das beklagte Kreditinstitut auf Schadensersatz in Höhe von rund 158.000 Euro in Anspruch. Die Klägerin war seit Jahren Kundin der Beklagten. Sie hatte dort einen Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen und hatte in der Vergangenheit eine „konservative“ Anlagestrategie verfolgt. Im Jahr 2007 erwarb die Klägerin über die Niederlassung der Beklagten in Neuwied verschiedene von der gleichen Bank ausgegebene Zertifikate. Die Zertifikate erlitten in der Folgezeit erhebliche Wertverluste. Die Klägerin ist der Auffassung, sie sei von der Beklagten über die Risiken der Geldanlage fehlerhaft beraten worden.
Das Landgericht Koblenz hat der Klage nach Anhörung der Klägerin und Vernehmung von Mitarbeitern der beklagten Bank als Zeugen weitgehend stattgegeben. Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten. Sie begehrt die Abweisung der Klage. Die Klägerin begehrt mit ihrer Anschlussberufung die Zahlung von Zinsen, die ihr infolge des Zertifikaterwerbs entgangen seien.
Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz verhandelt über die Rechtsmittel am 27. Mai 2010 um 11.00 Uhr (Regierungsstraße 7, Dienstgebäude II, Sitzungssaal 3; Aktenzeichen: 2 U 442/09).