Der 59 Jahre alte Angeklagte war hauptamtlicher Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch. Die Staatsanwaltschaft hat dem Angeklagten zur Last gelegt, sich einer sexuellen Nötigung zu Lasten einer Mitarbeiterin – der Nebenklägerin – schuldig gemacht zu haben.
Das Amtsgericht – Schöffengericht – Cochem hat den Angeklagten freigesprochen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin hat das Landgericht Koblenz den Angeklagten nach erneuter Durchführung einer Beweisaufnahme durch Urteil vom 29. April 2010 wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung das Landgericht zur Bewährung ausgesetzt hat. Nach den Feststellungen des Landgerichts nahm der Angeklagte am 6. Juli 2005 während einer Dienstreise nach Stuttgart sexuelle Handlungen an der Nebenklägerin gegen ihren Willen und unter Anwendung körperlicher Gewalt vor.
Gegen das Urteil hat der Angeklagte Revision eingelegt. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat durch einstimmigen Beschluss vom 14. Oktober 2010 die Revision als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des angefochtenen Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.
Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 14. Oktober 2010
Aktenzeichen: 1 Ss 139/10