| Oberlandesgericht Koblenz

Staatsschutzverfahren gegen zwei mutmaßliche Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes (Prozessbeginn 23. April 2020; Aktenzeichen 1 StE 9/19 // 1 StE 3/21) - Folgemitteilung

Die Vorsitzende des 1. Strafsenats hat in den Staatsschutzverfahren betreffend die Angeklagten Anwar R. (Aktenzeichen 1 StE 9/19) und Eyad A. (Aktenzeichen 1 StE 3/21) mit Verfügung vom 17. Februar 2021 folgende ergänzende Festlegungen getroffen:

  • Findet die Verhandlung in Saal 120, Dienstgebäude I des Oberlandesgerichts Koblenz, Stresemannstraße 1, 56068 Koblenz, statt, werden Zuhörer in der Reihenfolge ihres Eintreffens an der Sicherheitsschleuse im Erdgeschoss in den Sitzungssaal eingelassen. Gleiches gilt für akkreditierte Medienvertreter.
  • Für die voraussichtlich am 24. Februar 2021 stattfindende Verkündung des Urteils gegen Eyad A. werden in Saal 120 weitere 21 Sitzplätze für Zuhörer freigegeben. Damit stehen an diesem Tag insgesamt 57 Sitzplätze im Zuhörerbereich zur Verfügung, von denen 28 für akkreditierte Medienvertreter reserviert sind.

Hinsichtlich der weiteren Regelungen zur Sitzplatzverteilung wird auf die sitzungspolizeiliche Verfügung vom 9. März 2020 verwiesen (veröffentlicht mit Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 10. März 2020).

Der Termin vom 24. Februar 2021 beginnt um 9.30 Uhr und findet in Saal 120, Dienstgebäude I des Oberlandesgerichts Koblenz, Stresemannstraße 1, 56068 Koblenz, statt.

Ergänzender Hinweis:
Der Termin vom 25. Februar 2021 wurde aufgehoben. Nächster Prozesstag in dem Verfahren betreffend den Angeklagten Anwar R. ist der 10. März 2021.

 

Link zur sitzungspolizeilichen Verfügung vom 17. Februar 2021

 

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