Oberlandesgericht Koblenz lässt Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder von Al Qaida zur Hauptverhandlung zu

Der 1. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Anklagen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gegen zwei 31 Jahre alte Männer zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Aktenzeichen: 2 StE 3/09-8). Den Angeklagten Ömer Ö. und Sermet I., die aus dem Raum Stuttgart stammen, werden die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Al Qaida und Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz zur Last gelegt.

Das Tatgeschehen, das den Angeklagten vorgeworfen wird, steht im Zusammenhang mit dem vor dem Oberlandesgericht Koblenz geführten Strafverfahren gegen Aleem N. Dieser ist durch – nicht rechtskräftiges -   Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 13. Juli 2009 unter anderem wegen der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Al Qaida zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden (Pressemitteilung vom 13. Juli 2009, www.mjv.rlp.de, „Aktuelles“). Die Angeklagten Ö. und I. sollen im Auftrag des N. verschiedene Handlungen zur Unterstützung der Ziele der Al Qaida vorgenommen haben.

Nach den Anklageschriften des Generalbundesanwalts sei der Angeklagte I., der den Angeklagten Ö. seit seiner Kindheit gekannt habe, im Jahr 2002 über Ö. in Kontakt zu Aleem N. und über diesen zur Al Qaida gekommen. Spätestens seit Sommer 2004 hätten sich beide Angeklagte mit den Zielen und Methoden der Al Qaida identifiziert. Bis zu ihrer Festnahme am 12. September 2008 (Angeklagter Ö.) bzw. 6. Februar 2009 (Angeklagter I.) seien sie für diese Organisation tätig gewesen.

Der Angeklagte Ö. soll in den Jahren 2005 und 2006 wiederholt Bargeld und für den „Jihad“ benötigte Gegenstände beschafft haben, die er Aleem N. in Germersheim übergeben habe. Dieser habe die Barmittel und die Ausrüstungsgegenstände   darunter eine schusssichere Weste und ein Laptop  zu Repräsentanten der Al Qaida im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet gebracht.

Darüber hinaus habe es zu den Aufgaben des Angeklagten Ö. gehört, in Deutschland Kämpfer für die Al Qaida zu rekrutieren. Um die Jahreswende 2006/2007 habe er Aleem N. den Bekkay H. und einen weiteren von ihm angeworbenen Mann vorgestellt. Aleem N. habe die Rekruten mit einem Empfehlungsschreiben für die Al Qaida ausgestattet und deren Reise in ein Ausbildungslager der Organisation in Pakistan vermittelt. H. sei über den Iran in das Lager gelangt, wo er im Umgang mit Waffen und Sprengstoff ausgebildet worden sei. Hingegen habe der andere potentielle Kämpfer das Reiseziel nicht erreicht.

Anfang des Jahres 2006 habe der Angeklagte Ö. sich gegenüber Aleem N. bereit erklärt, selbst eine Kampfausbildung für den Jihad zu absolvieren. Mit einem von N. ausgestellten Empfehlungsschreiben sei er im Mai 2006 in ein Lager der Al Qaida im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet gereist, wo er im Umgang mit Kleinwaffen unterwiesen worden sei. Ende September 2006 sei er nach Deutschland zurückgekehrt und habe seine logistischen Aktivitäten für die Al Qaida fortgeführt.

Auch der Angeklagte I. soll Aleem N. in Germersheim im Zeitraum von August 2004 bis Dezember 2006 bei drei Gelegenheiten militärisch nutzbare Ausrüstungsgegenstände (mehrere Entfernungsmesser und ein Nachtsichtgerät) und in einem Fall Bargeld übergeben haben, die N. bestimmungsgemäß an Verantwortliche der Al Qaida ausgehändigt habe.

Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

Der Staatsschutzsenat beabsichtigt, die Hauptverhandlung am Montag, 14. September 2009 um 10.00 Uhr zu beginnen (Saal 10, Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz).

 

 

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