| Oberlandesgericht Koblenz

Koblenzer Justiz zum achten Mal deutscher Gastgeber im europäischen Austauschprogramm für junge Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

In der Zeit vom 28. November bis zum 2. Dezember 2022 waren acht junge Juristinnen und Juristen aus Bulgarien, Frankreich, den Niederlanden, Slowenien und Rumänien im Rahmen eines europäischen Austauschprogramms in Koblenz zu Gast. Sie wurden in Kooperation vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, dem Oberlandesgericht Koblenz und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz betreut.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Thomas Henrichs hob anlässlich der Begrüßung der Gäste im Oberlandesgericht Koblenz die Bedeutung des Austauschs und Kennenlernens für das gegenseitige Rechtsverständnis im europäischen Rahmen hervor.

Das nach einer Figur der griechischen Mythologie AIAKOS benannte Austauschprogramm wurde 2013 erstmals im Auftrag der Europäischen Kommission speziell für junge Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte organisiert. Auch junge rheinland-pfälzische Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte erhalten so die Möglichkeit, Aufgaben, Organisation und Aufbau anderer nationaler Justizbehörden europäischer Partnerländer kennen zu lernen.

Der Idee des Austauschs entsprechend sind junge Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte maßgeblich an der Gestaltung des Programms für die ausländischen Gäste beteiligt.

Programmpunkte waren neben Vorträgen und intensiv geführten Diskussionen auch die Teilnahme an Verhandlungsterminen in Zivil- und Strafsachen beim Amts- und Landgericht Koblenz, der Besuch des Oberlandesgerichts Koblenz, der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalzund der Justizvollzugsanstalt Wittlich.

Insbesondere die ausführlichen Erläuterungen der verhandelten Zivil- und Strafrechtsfälle durch die betreuenden Richterinnen und Richter des Amts- und Landgerichts Koblenz sowie ein begleitendes kulturelles Angebot unter Mitwirkung hiesiger Assessorinnen und Assessoren gestalteten den Austausch gewinnbringend für alle Seiten. Dabei wurden besonders die Unterschiede zu den Verfahrensrechtsordnungen der teilnehmenden Länder herausgestellt.

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