Herr Dr. Janoschek zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen neuen Senatsvorsitzenden. Auf Vorschlag des Ministers der Justiz Herbert Mertin hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Christian Janoschek zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Koblenz ernannt. Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Koblenz Marliese Dicke händigte Herrn Dr. Janoschek heute die Ernennungsurkunde aus und sprach ihm ihre herzlichen Glückwünsche zur Beförderung aus.

Herr Dr. Janoschek wurde 1963 in Paderborn geboren. Nach dem Abitur, dem Jurastudium in Trier sowie dem Referendariat in Trier ist er im September 1991 in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz eingetreten. In der Folgezeit war er am Landgericht Koblenz und am Amtsgericht Linz tätig. Von Januar 1993 bis April 1993 war Herr Dr. Janoschek zunächst an das Bundesministerium der Justiz in Bonn und sodann zwischen Mai 1993 und Dezember 1994 nach Thüringen abgeordnet, wo er zunächst bei dem Kreisgericht/Amtsgericht Gera und ab Januar 1994 bei dem Thüringer Oberlandesgericht eingesetzt wurde. Zum Januar 1995 kehrte Herr Dr. Janoschek an das Landgericht Koblenz zurück und wurde Mitglied der Schwurgerichtskammer, der auch allgemeine Strafsachen zugewiesen waren. Ab Juli 2000 war er als Beisitzer in einer erstinstanzlichen Zivilkammer eingesetzt. Von August 2002 bis Januar 2003 war Herr Dr. Janoschek zur Erprobung an das Oberlandesgericht Koblenz abgeordnet. Nach seiner Rückkehr an das Landgericht Koblenz wurde er Mitglied und stellvertretender Vorsitzender der 10. Zivilkammer. Mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Anfang Januar 2005 übernahm Herr Dr. Janoschek den Vorsitz der 1. Zivilkammer, der neben allgemeinen erstinstanzlichen Zivilverfahren insbesondere Staatshaftungs- und Baulandsachen und seit dem 01.01.2014 in besonderer Zuständigkeit sämtliche Arzthaftungssachen zugewiesen sind.

Das Präsidium des Oberlandesgerichts Koblenz hat Herrn Dr. Janoschek den Vorsitz des 7. Zivilsenats (4. Senat für Familiensachen) übertragen.

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