Vier Anwärterinnen und Anwärter für den Gerichtsvollzieherdienst haben ihre Ausbildung mit der Note „gut“ abgeschlossen. Zu diesem sehr erfreulichen Ergebnis gratulierte der Präsident des Oberlandesgerichts Ralf Bartz heute den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen, die sich zudem über ihre jeweils am 18. Mai 2010 erfolgte Beförderung zu Justizobersekretärinnen bzw. Justizobersekretären freuen konnten.
Alle vier Gerichtsvollzieheranwärterinnen und –anwärter im Alter von 27 Jahren bis 32 Jahren sind Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Koblenz. Sie haben sich aufgrund guter Leistungen für die Laufbahn zum Gerichtsvollzieherdienst qualifiziert. Die Ausbildung dauert 20 Monate und hat für die heute erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen am 1. Juli 2008 begonnen. Während der Ausbildung absolvieren die Gerichtsvollzieheranwärter zwei fachtheoretische Lehrgänge im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen in Monschau von insgesamt sieben Monaten Dauer sowie berufspraktische Ausbildungsabschnitte bei zwei Gerichtsvollziehern im Bezirk des Oberlandesgerichts, die durch eine Arbeitsgemeinschaft begleitet werden.
Im Februar 2010 mussten sich die Anwärterinnen und Anwärter einer schriftlichen Prüfung unterziehen; diese hatte Klausuren aus den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und Zivilprozessrechts, des Protestwesens (Wechsel- und Scheckrecht), des Kostenwesens und der Gerichtsvollzieherordnung zum Gegenstand. Die mündliche Prüfung fand am 28. April 2010 statt.
Seit dem 1. März 2010 sind die Gerichtsvollzieheranwärterinnen und -anwärter eigenverantwortlich im Gerichtsvollzieherdienst bei den Amtsgerichten Linz, Montabaur, Sinzig und Trier eingesetzt.
Bei der Aushändigung der Prüfungszeugnisse freute sich Präsident Bartz mit den erfolgreichen Beamtinnen und Beamten und wünschte ihnen für die neue berufliche Aufgabe alles Gute. „Als Gerichtsvollzieher bewegen Sie sich im Spannungsfeld zwischen den Interessen der Gläubiger und der Schuldner. Hierbei sind schnelles und sorgfältiges Arbeiten, Durchsetzungsstärke, aber auch Augenmaß und Fingerspitzengefühl gefragt. Ich bin davon überzeugt, dass Sie diese anspruchsvolle Tätigkeit, wie Ihren bisherigen beruflichen Weg, erfolgreich meistern werden.“
Allgemeines über das Berufsbild des Gerichtsvollziehers:
Der Gerichtsvollzieherdienst ist eine Sonderlaufbahn des mittleren Justizdienstes.
Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher organisieren ihren Bürobetrieb selbst. Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse sind durch die Gerichtsvollzieherordnung (GVO) und die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) geregelt.
Der Aufgabenschwerpunkt der Gerichtsvollzieher liegt darin, auf Betreiben des Gläubigers die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners durchzuführen. Allgemein ist der Gerichtsvollzieher als derjenige bekannt, der den „Kuckuck“ (die Pfandsiegelmarke) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung auf das bewegliche Vermögen des Schuldners klebt. Die Gerichtsvollzieher sollen in jeder Lage des Vollstreckungsverfahrens auf eine gütliche und zügige Erledigung hinwirken und z.B. im Einverständnis des Gläubigers Teilzahlungen (Raten) mit dem Schuldner vereinbaren.
Zu den Aufgaben der Gerichtsvollzieher gehören auch die Entgegennahme des Vermögensverzeichnisses und die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (früher: Offenbarungseid). Daneben führen die Gerichtsvollzieher auf Veranlassung der Gläubiger Zustellungen durch.
Weitere Informationen zur Tätigkeit der Gerichtsvollzieher und zum Ablauf des Zwangsvollstreckungsverfahrens finden Sie unter www.mjv.rlp.de (Gerichte/Ordent-liche Gerichte/Amtsgerichte/Zwangsvollstreckung sowie Ministerium/Gerichtsvollzie-herstatistik).