Fünf Anwärterinnen und Anwärter für den Gerichtsvollzieherdienst haben ihre Ausbildung mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen. Erfreut konnte die Präsidentin des Oberlandesgerichts Marliese Dicke allen zu der damit verbundenen höheren beruflichen Qualifikation gratulieren.
Alle fünf Gerichtsvollzieheranwärterinnen und Gerichtsvollzieheranwärter sind zwischen 27 und 41 Jahre alt. Als Beamtinnen und Beamte des zweiten Einstiegsamtes haben sie sich aufgrund guter Leistungen im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Koblenz für die Laufbahn zum Gerichtsvollzieherdienst qualifiziert. Die Ausbildung dauert 20 Monate und hat für die erfolgreichen Absolventinnen am 1. Juli 2015 begonnen. Während der Ausbildung absolvieren die Gerichtsvollzieheranwärterinnen und Gerichtsvollzieheranwärter zwei fachtheoretische Lehrgänge im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen in Monschau von insgesamt sieben Monaten Dauer sowie berufspraktische Ausbildungsabschnitte bei zwei Gerichtsvollziehern im Bezirk des Oberlandesgerichts, die durch eine Arbeitsgemeinschaft begleitet werden.
Im Februar 2017 mussten sich die Anwärterinnen und Anwärter einer schriftlichen Prüfung unterziehen; diese hatte Klausuren aus den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und Zivilprozessrechts, des Protestwesens (Wechsel- und Scheckrecht), des Kostenwesens und der Gerichtsvollzieherordnung zum Gegenstand. Die mündliche Prüfung fand am 27. Mai 2017 statt.
Seit dem 1. März 2017 sind die Beamtinnen eigenverantwortlich im Gerichtsvollzieherdienst bei den Amtsgerichten Andernach, Altenkirchen, Betzdorf, Lahnstein, Linz, Sinzig und Worms eingesetzt.
Bei der Aushändigung der Prüfungszeugnisse wünschte Präsidentin Dicke ihnen für die neuen beruflichen Aufgaben alles Gute und äußerte sich überzeugt, dass sie die anspruchsvolle Tätigkeit als Gerichtsvollzieher erfolgreich bewältigen werden.
Gleichzeitig bedankte sich die Präsidentin des Oberlandesgerichts auch bei Obergerichtsvollzieher Eugen Marx vom Amtsgericht Mayen, der als bisherige Lehrkraft und Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Gerichtsvollzieheranwärter seit 1999 entscheidend an der guten Ausbildung der Gerichtsvollzieheranwärterinnen und Gerichtsvollzieheranwärter in der Vorbereitung auf die fachtheoretischen Lehrgänge im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen in Monschau mitgewirkt hat.
Allgemeines über das Berufsbild des Gerichtsvollziehers:
Der Gerichtsvollzieherdienst ist eine Sonderlaufbahn des zweiten Einstiegsamtes in der Justiz.
Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher organisieren ihren Bürobetrieb selbst. Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse sind durch die Gerichtsvollzieherordnung (GVO) und die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) geregelt.
Der Aufgabenschwerpunkt der Gerichtsvollzieher liegt darin, auf Betreiben des Gläubigers die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners durchzuführen und die Vermögensauskunft abzunehmen. Allgemein ist der Gerichtsvollzieher als derjenige bekannt, der den „Kuckuck“ (die Pfandsiegelmarke) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung auf das bewegliche Vermögen des Schuldners klebt. Die Gerichtsvollzieher sollen in jeder Lage des Vollstreckungsverfahrens auf eine gütliche und zügige Erledigung hinwirken und können dem Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen z.B. eine Zahlungsfrist setzen oder eine Ratenzahlung gestatten.
Die Entgegennahme der Vermögensauskunft und die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (früher: Offenbarungseid) ist seit dem 1. Januar 2013 durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung zu einem zentralen Aufgabengebiet der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher geworden. Daneben führen sie auf Veranlassung der Gläubiger Zustellungen durch und sind seit dem 1. Januar 2013 auch berechtigt beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen z.B. zur Ermittlung des Aufenthaltsortes oder zur Erlangung von Fahrzeug- und Halterdaten Anfragen an bestimmte Behörden zu stellen.
Weitere Informationen zur Tätigkeit der Gerichtsvollzieher und zum Ablauf des Zwangsvollstreckungsverfahrens finden Sie unter www.jm.rlp.de (Service/Gerichte/Ordentliche Gerichte/Amtsgerichte/Zwangsvollstreckung).