Erfolgreiche Prüfung für Gerichtsvollzieheranwärterinnen

Vier Anwärterinnen für den Gerichtsvollzieherdienst haben ihre Ausbildung mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen. Erfreut konnte der Präsident des Oberlandesgerichts Hans-Josef Graefen heute allen zu der damit verbundenen höheren beruflichen Qualifikation gratulieren. Als bemerkenswert stellte er heraus, dass es sich in seinem Geschäftsbereich um die erste Gerichtsvollzieherprüfung handelte, an der ausschließlich Frauen teilgenommen haben.

Alle vier Gerichtsvollzieheranwärterinnen sind zwischen 28 und 32 Jahre alt. Als Beamtinnen des zweiten Einstiegsamtes haben sie sich aufgrund guter Leistungen im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Koblenz für die Laufbahn zum Gerichtsvollzieherdienst qualifiziert. Die Ausbildung dauert 20 Monate und hat für die heute erfolgreichen Absolventinnen am 1. Juli 2014 begonnen. Während der Ausbildung absolvieren die Anwärterinnen und Anwärter zwei fachtheoretische Lehrgänge im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen in Monschau von insgesamt sieben Monaten Dauer. Die berufspraktischen Ausbildungsabschnitte bei zwei Gerichtsvollziehern im Bezirk des Oberlandesgerichts werden durch eine Arbeitsgemeinschaft begleitet.

Im Februar 2016 mussten sich die Anwärterinnen einer schriftlichen Prüfung unterziehen; diese hatte Klausuren aus den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und Zivilprozessrechts, des Wechsel- und Scheckrechts, des Kostenwesens und der Gerichtsvollzieherordnung zum Gegenstand. Die mündliche Prüfung fand am 19. Mai 2016 statt.

Seit dem 1. März 2016 sind die Beamtinnen eigenverantwortlich im Gerichtsvollzieherdienst bei den Amtsgerichten Betzdorf, Westerburg und Mainz eingesetzt.
Bei der Aushändigung der Prüfungszeugnisse wünschte ihnen Präsident Graefen für die neuen beruflichen Aufgaben alles Gute und äußerte sich überzeugt, dass sie die anspruchsvolle Tätigkeit als Gerichtsvollzieherin im Spannungsfeld zwischen den Interessen der Gläubiger und den Belangen der Schuldner erfolgreich meistern werden.

 

Allgemeines über das Berufsbild des Gerichtsvollziehers:

Der Gerichtsvollzieherdienst ist eine Sonderlaufbahn des zweiten Einstiegsamtes in der Justiz.

Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher organisieren ihren Bürobetrieb selbst. Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse sind durch die Gerichtsvollzieherordnung (GVO) und die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) geregelt.

Der Aufgabenschwerpunkt der Gerichtsvollzieher liegt darin, auf Betreiben des Gläubigers die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners durchzuführen und die Vermögensauskunft abzunehmen. Allgemein ist der Gerichtsvollzieher als derjenige bekannt, der den „Kuckuck“ (die Pfandsiegelmarke) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung auf das bewegliche Vermögen des Schuldners klebt. Die Gerichtsvollzieher sollen in jeder Lage des Vollstreckungsverfahrens auf eine gütliche und zügige Erledigung hinwirken und können dem Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen z.B. eine Zahlungsfrist setzen oder eine Ratenzahlung gestatten.
Die Entgegennahme der Vermögensauskunft und die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (früher: Offenbarungseid) ist seit dem 1. Januar 2013 durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung zu einem zentralen Aufgabengebiet der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher geworden. Daneben führen  sie auf Veranlassung der Gläubiger Zustellungen durch und sind seit dem 1. Januar 2013 auch berechtigt beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen z.B. zur Ermittlung des Aufenthaltsortes oder zur Erlangung von Fahrzeug- und Halterdaten Anfragen an bestimmte Behörden zu stellen.

Weitere Informationen zur Tätigkeit der Gerichtsvollzieher und zum Ablauf des Zwangsvollstreckungsverfahrens finden Sie unter www.jm.rlp.de (Service/Gerichte/Ordentliche Gerichte/Amtsgerichte/Zwangsvollstreckung).

 

Teilen

Zurück