Eine Anwärterin und drei Anwärter für den Gerichtsvollzieherdienst haben ihre Ausbildung mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen. Hierunter befand sich auch der Prüfungsbeste des Landes. Erfreut konnte der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz Hans-Josef Graefen heute allen zu der damit verbundenen höheren beruflichen Qualifikation gratulieren.
Alle vier Gerichtsvollzieheranwärterinnen und –anwärter im Alter von 26 bis 46 Jahren sind Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Koblenz. Sie haben sich aufgrund guter Leistungen für die Laufbahn zum Gerichtsvollzieherdienst qualifiziert. Die Ausbildung dauert zwanzig Monate und hat für die heute erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen am 1. Juli 2010 begonnen. Während der Ausbildung absolvieren die Gerichtsvollzieheranwärter zwei fachtheoretische Lehrgänge im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen in Monschau von insgesamt sieben Monaten Dauer sowie berufspraktische Ausbildungsabschnitte bei zwei Gerichtsvollziehern im Bezirk des Oberlandesgerichts, die durch eine Arbeitsgemeinschaft begleitet werden.
Im Februar 2012 mussten sich die Anwärterinnen und Anwärter einer schriftlichen Prüfung unterziehen; diese hatte Klausuren aus den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und Zivilprozessrechts, des Protestwesens (Wechsel- und Scheckrecht), des Kostenwesens und der Gerichtsvollzieherordnung zum Gegenstand. Die mündliche Prüfung fand am 2. Mai 2012 statt.
Seit dem 1. März 2012 sind die Gerichtsvollzieheranwärterinnen und -anwärter eigenverantwortlich im Gerichtsvollzieherdienst bei den Amtsgerichten Bad Neuenahr-Ahrweiler, Betzdorf, Bingen und Sinzig eingesetzt.
Bei der Aushändigung der Prüfungszeugnisse wünschte Präsident Graefen ihnen für die neuen beruflichen Aufgaben alles Gute und äußerte sich überzeugt, dass sie die anspruchsvolle Tätigkeit als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher im Spannungsfeld zwischen den Interessen der Gläubiger und der Schuldner erfolgreich bewältigen werden.
Allgemeines über das Berufsbild des Gerichtsvollziehers:
Der Gerichtsvollzieherdienst ist eine Sonderlaufbahn des mittleren Justizdienstes.
Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher organisieren ihren Bürobetrieb selbst. Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse sind durch die Gerichtsvollzieherordnung (GVO) und die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) geregelt.
Der Aufgabenschwerpunkt der Gerichtsvollzieher liegt darin, auf Betreiben des Gläubigers die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners durchzuführen. Allgemein ist der Gerichtsvollzieher als derjenige bekannt, der den „Kuckuck“ (die Pfandsiegelmarke) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung auf das bewegliche Vermögen des Schuldners klebt. Die Gerichtsvollzieher sollen in jeder Lage des Vollstreckungsverfahrens auf eine gütliche und zügige Erledigung hinwirken und z.B. im Einverständnis des Gläubigers Teilzahlungen (Raten) mit dem Schuldner vereinbaren.
Zu den Aufgaben der Gerichtsvollzieher gehören auch die Entgegennahme des Vermögensverzeichnisses und die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (früher: Offenbarungseid). Daneben führen die Gerichtsvollzieher auf Veranlassung der Gläubiger Zustellungen durch.
Weitere Informationen zur Tätigkeit der Gerichtsvollzieher und zum Ablauf des Zwangsvollstreckungsverfahrens finden Sie unter www.mjv.rlp.de (Gerichte/Ordentliche Gerichte/Amtsgerichte/Zwangsvollstreckung).