| Oberlandesgericht Koblenz

Einladung zum Pressetermin nach der Urteilsverkündung im Staatsschutzverfahren gegen einen mutmaßlichen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes

(Prozessbeginn 23. April 2020; Aktenzeichen 1 StE 9/19)

In dem Staatsschutzverfahren gegen einen mutmaßlichen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wird voraussichtlich in absehbarer Zeit ein Urteil verkündet werden.

Im Anschluss an die Urteilsverkündung werden die Pressesprecherin des Oberlandesgerichts, der Vertreter des Generalbundesanwalts, Nebenklägervertreter und ggf. auch die Verteidigung der Presse für O-Töne bzw. Stellungnahmen zur Verfügung stehen.

Der Pressetermin wird 45 Minuten nach Schluss des Termins zur Urteilsverkündung beginnen und im Garten des Dienstgebäudes II des Oberlandesgerichts (Regierungsstraße 7, 56068 Koblenz) stattfinden.

Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind gestattet.
Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht.

Um den Termin besser planen und die erforderlichen räumlichen Abstände gewährleisten zu können, bitte ich um Anmeldung bis Montag, den 10. Januar 2022, 10 Uhr, ausschließlich per E-Mail an die Pressestelle des Oberlandesgerichts unter pressestelle.olg(at)ko.jm.rlp.de.

Die Akkreditierung im Staatsschutzverfahren mit dem Aktenzeichen 1 StE 9/19 ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme an dem Pressetermin.

Es bleibt vorbehalten, den Termin im Hinblick auf die Entwicklung der pandemischen Lage ausschließlich online, in Form einer Videokonferenz mit der Videokonferenzsoftware Cisco Webex Meetings durchzuführen.
In diesem Falle werde ich denjenigen Medienvertretern, die sich für den Pressetermin angemeldet haben, die Zugangsdaten für die Videokonferenz rechtzeitig per Mail mitteilen.

Sobald der Termin für die Urteilsverkündung feststeht, wird dieser in einer Pressemitteilung bekanntgegeben werden.

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