Berufsbilder in der Justiz: Der Rechtspfleger - vor 110 Jahren Grundstein für den Rechtspflegerberuf gelegt

Ein unscheinbarer Gesetzestitel mit großer Wirkung:

Durch das Gesetz, betreffend Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Zivilprozessordnung, des Gerichtskostengesetzes und der Gebührenordnung für Rechtsanwälte vom 1. Juni 1909 wurden erstmals Aufgaben des Richters auf den sogenannten „Gerichtsschreiber“ zur eigenständigen Erledigung übertragen. Das war die Geburtsstunde des heutigen Rechtspflegerberufs, wenngleich noch einige Jahre vergingen, bis 1923 erstmals die Bezeichnung „Rechtspfleger“ verwendet wurde.

Vor 110 Jahren wurde zunächst nur festgelegt, dass die richterliche Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung und für den Erlass des Vollstreckungsbefehls auf den Gerichtsschreiber übergeht. Seither hat sich das Tätigkeitsfeld der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger enorm erweitert: Grundbucheintragungen, Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Insolvenzverfahren, Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen, einschließlich des Erlasses von Haftbefehlen, und vieles mehr gehören nun zu ihren Aufgaben. Diese nehmen sie, wie ein Richter, sachlich unabhängig wahr. Das heißt, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Hier wirkt der Umstand, dass sie vorwiegend ehemals richterliche Tätigkeit ausüben, fort.

Im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Koblenz waren zum Stichtag 1. Februar 2019 insgesamt 507 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, sowie insgesamt 100 Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter beschäftigt.

Wer den Beruf ergreifen möchte, muss die Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife besitzen oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen. Die Ausbildung, welche als Vorbereitungsdienst bezeichnet wird, besteht aus einem dreijährigen dualen Studium, bei dem sich Studienzeiten und ein praktischer Ausbildungsabschnitt abwechseln. Die einjährige Ausbildung in der Praxis erfolgt bei den Amtsgerichten und den Staatsanwaltschaften. Das insgesamt zweijährige Studium absolvieren die rheinland-pfälzischen Rechtspfleger-anwärterinnen und -anwärter an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen.

Die rheinland-pfälzische Justiz ist stets an der Gewinnung qualifizierten Nachwuchses interessiert. Dieses Interesse ist nicht auf den Rechtspflegerberuf beschränkt, sondern betrifft alle Tätigkeitsfelder. Daher werden sich Justizstaatssekretär Philipp Fernis und die Präsidentin des Oberlandesgerichts Koblenz Marliese Dicke am

                                                     Mittwoch, dem 20. Februar 2019 um 11.00 Uhr,

mit Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärtern, wie auch mit Justizfachwirtanwärterinnen und -anwärtern im Neuen Justizzentrum Bad Kreuznach treffen und über die aktuellen Herausforderungen in der Ausbildung austauschen.

Im Rahmen des aktuell laufenden Auswahlverfahrens werden jedenfalls noch bis zum 28. Februar 2019 Bewerbungen für den Rechtspflergervorbereitungsdienst entgegengenommen.

Weitere Informationen zum Berufsbild, zur Ausbildung und zum Bewerbungsverfahren sind auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Koblenz www.olgko.justiz.rlp.de unter dem Link „Ausbildung & Stellenangebote“ veröffentlicht.

Ergänzende Information:

Justizfachwirtinnen und -fachwirte sind bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften mit der Verwaltung der Akten, der Bearbeitung des Postein- und -ausgangs, der Protokollführung in Gerichtsverhandlungen und vielem mehr betraut. Im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Koblenz waren zum Stichtag 1. Februar 2019 insgesamt 874 Justizfachwirtinnen und -fachwirte, sowie 80 Justizfachwirtanwärterinnen und -anwärter beschäftigt. Mindestvoraussetzung für die Einstellung ist ein qualifizierter Sekundarabschluss I oder ein gleichwertiger Bildungsstand. Die duale Ausbildung, die Theorie und Praxis verbindet, dauert 26 Monate.

Weitere Informationen zum Berufsbild, zur Ausbildung und zum Bewerbungsverfahren sind gleichfalls auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Koblenz www.olgko.justiz.rlp.de unter dem Link „Ausbildung & Stellenangebote“ veröffentlicht.

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