Am Mittwoch, 17. Juli 2013 um 8:00 Uhr beginnt im Saal 10, Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz vor dem 2. Strafsenat – Staatsschutzsenat – die Hauptverhandlung gegen Manfred K., dem die landesverräterische Ausspähung geheimer Daten der NATO zur Last gelegt wird. Die Fortsetzungstermine wurden jeweils um 8:00 Uhr am selben Ort bestimmt auf:
Dienstag, 23. Juli 2013
Montag, 29. Juli 2013
Dienstag, 30. Juli 2013
Mittwoch, 31. Juli 2013
Montag, 19. August 2013
Dienstag, 20. August 2013
Mittwoch, 21. August 2013
Montag, 26. August 2013
Dienstag, 27. August 2013
Mittwoch, 28. August 2013
Montag, 02. September 2013
Dienstag 03. September 2013
Mittwoch, 04. September 2013
Montag, 09. September 2013
Dienstag, 10. September 2013
Mittwoch, 11. September 2013
Montag, 16. September 2013
Dienstag, 17. September 2013
Mittwoch, 18. September 2013
nachfolgend, bei Bedarf, jeden Montag und Dienstag, soweit nicht Feiertage oder Urlaubszeiten von Verfahrensbeteiligten entgegenstehen.
Ich bitte die Medienvertreterinnen und –vertreter, die an einer Teilnahme an einem oder mehreren der Hauptverhandlungstermine interessiert sind, dies bis zum 10. Juli 2013 mitzuteilen an medienstelle.olg@ko.mjv.rlp.de. Falls Foto- oder Filmaufnahmen beabsichtigt sind, bitte ich ebenfalls um eine Ankündigung innerhalb der Frist, damit entsprechende Genehmigungen vorbereitet werden können.
Hintergrund:
Der 2. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz hat am 21. Mai die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gegen den 60-jährigen Manfred K. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (vgl. Pressemeldung vom 27. Mai 2013). Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich in einem Fall geheimhaltungsbedürftige Daten der NATO in der Absicht beschafft zu haben, diese an unbefugte Dritte weiterzugeben. In einem weiteren Fall soll er dies erfolglos versucht haben. Die Anklage wirft ihm daher vollendete und versuchte landesverräterische Ausspähung (§ 96 Abs. 1 StGB) vor.
Der Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger, geboren und zuletzt wohnhaft im Donnersbergkreis. Er arbeitete als Zivilangestellter der NATO auf dem Luftwaffenstützpunkt der US-Streitkräfte in Ramstein.
Nach dem Inhalt der Anklage des Generalbundesanwalts soll der Angeklagte im März 2012 durch Täuschung des zuständigen NATO-Sicherheitsmitarbeiters geheimhaltungsbedürftige Daten seines Arbeitgebers beschafft und diese auf seinen privaten Computer überspielt haben. Ein erneuter Versuch im Juni 2012 sei hingegen erfolglos geblieben. Der Angeschuldigte habe beabsichtigt, die Daten nach seinem Eintritt in den Ruhestand im Juli 2012 an unbefugte Dritte weiterzugeben. Die Daten seien geeignet gewesen, sich ein Bild über die Computerstruktur und Sicherheitsarchitektur der NATO zu verschaffen sowie auf mehrere Computersysteme des Verteidigungsbündnisses zuzugreifen. Im Falle ihrer unbefugten Weitergabe wäre nach dem Inhalt der Anklageschrift eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der NATO und damit für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland eingetreten.
Der Angeklagte befindet sich seit 6. August 2012 in Untersuchungshaft.